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Thurnherr Walter · 2019-03-18

Thurnherr Walter · Aargau · 2019-03-18

Wortprotokoll

Für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe sind auf Bundesseite hohe Sicherheitsanforderungen in der Verordnung über die politischen Rechte und der Verordnung der Bundeskanzlei vom 13. Dezember 2013 über die elektronische Stimmabgabe (Veles) definiert. Bis heute besteht noch keine Zulassung für ein vollständig verifizierbares System.

Die Organisation und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen sind zwar hoheitliche Aufgaben. Für die Durchführung der elektronischen Stimmabgabe können die Kantone jedoch das System eines privaten Unternehmens nutzen, und dazu gehört auch die Post - ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Antwort auf die Motion Sommaruga Carlo 18.4375. Die Zertifizierung ist in Artikel 7 der Veles sowie in Ziffer 5 des Anhangs dieser Verordnung geregelt. Die Zertifizierungsstelle muss über eine Akkreditierung der Schweizerischen Akkreditierungsstelle verfügen.

Der Bund wird, wie angekündigt, nach Abschluss des öffentlichen Intrusionstests den Zertifizierungs- und Zulassungsprozess prüfen. Zudem wird er klären, ob weitere Korrekturen am neuen System notwendig sind und ob beim bestehenden System ein Anpassungsbedarf besteht.

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