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Rieder Beat · Ständerat · 2019-03-18

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-03-18

Wortprotokoll

Ja, Herr Kollege Cramer, ich kann Ihnen Recht geben. Manchmal muss man aber auch in Gesetzen evidente Rechtsgrundsätze festlegen, damit die Richter ihr Ermessen, das sie eigentlich schon hätten, schlussendlich dann auch wahrnehmen. Die Praxis in diesem Bereich ist eben so, dass sich Entscheidbehörden oftmals sklavisch an die Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission gehalten haben. Nun wird mit dieser Gesetzesänderung verdeutlicht, dass eine solche Expertise, ein solches Gutachten der Natur- und Heimatschutzkommission nur ein Beweiselement unter vielen ist und allenfalls auch durch ein Gegengutachten entsprechend ins rechte Licht gerückt werden kann.

Daher ist diese Gesetzesänderung sehr wohl von grosser Wichtigkeit und gibt den Richtern und den Verwaltungsbehörden wieder jenen Ermessensspielraum zurück, den sie eigentlich schon immer gehabt hätten.

Ich bitte Sie daher, dieser Änderung zuzustimmen.