Thurnherr Walter · 2019-03-18
Thurnherr Walter · Aargau · 2019-03-18
Wortprotokoll
Der Bund wurde nach der Veröffentlichung des Quellcodes respektive während des laufenden öffentlichen Intrusionstests über den Mangel informiert. Ziel des Intrusionstests und der Offenlegung des Quellcodes ist es gerade, mögliche Schwachstellen aufzudecken und beheben zu können. Der Bund beurteilt den entdeckten Mangel, wie gesagt, als erheblich. Nach Abschluss des öffentlichen Intrusionstests wird der Bund prüfen, ob Anpassungen am bestehenden System und weitere Korrekturen am neuen System notwendig sind. Bezüglich des bestehenden Systems wären beispielsweise eine weitere Beschränkung der Versuche oder eine Verschärfung der Anforderungen denkbar.
Bisher wurde E-Voting mit beschränktem Elektorat an über 300 Urnengängen erfolgreich eingesetzt. Es gibt derzeit keine Hinweise auf Fehler bei den bisher zugelassenen Systemen. Für jeden Urnengang müssen die mit E-Voting verbundenen Risiken jedoch neu beurteilt werden. Dabei wird auch berücksichtigt, dass die Anzahl elektronisch abgegebener Stimmen weiterhin klein ist. Am Urnengang vom Februar 2019 wurden über das System der Post effektiv rund 2 Prozent aller Stimmen elektronisch abgegeben, weniger als 0,4 Prozent aller Stimmen.
[VS]