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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2002-06-19

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-19

Wortprotokoll

Wir stehen heute an einer wichtigen Schwelle in der Ausbildungspolitik für unsere jungen Leute, denn mit der vorliegenden Revision der beruflichen Ausbildung sagen wir einmal mehr klar Ja zum dualen Berufsbildungssystem. Das ist wichtig, einerseits im Interesse der jungen Schulabgänger, andererseits haben wir einen grossen Teil des Erfolges unserer KMU unserem dualen Bildungssystem zu verdanken. Im Gegensatz zum Ausland, wo die Ausbildungen oftmals nur über den schulischen Weg stattfinden, haben unsere Lehrlinge und Lehrtöchter nach Schulabschluss von Anfang an die Möglichkeit, einen Beruf von der Pike auf zu erlernen.

Fast jedem Schulabgänger steht heute die Möglichkeit offen, einen Beruf zu erlernen. Ausserhalb des akademischen Bildungsweges ist es auch möglich, dank dem Weg über die Berufsmatura und die Fachhochschulen einen gleichwertigen, wenn auch andersartigen Bildungsweg anzubieten. Auf der anderen Seite haben wir aber auch die Möglichkeit, einem weniger begabten Schüler oder einer weniger begabten Schülerin eine gute Grundausbildung zu ermöglichen. Dies geschieht dank der zweijährigen berufspraktischen Bildung mit dem Abschluss einer Prüfung und der Möglichkeit, nach zusätzlichen zwei Jahren Ausbildung einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis zu erlangen.

Ich begrüsse auch diese Variante. Denn oftmals habe ich persönlich bei der Ausbildung von jungen Leuten die Erfahrung gemacht, dass ein hervorragender Praktiker nicht immer auch ein guter Schüler ist oder aber dass halt manchmal ein Teenager etwas länger braucht, bis er den "Knopf auftut".

Ich bin auch davon überzeugt, dass in unserem Land das duale System viel zu unserem Wohlstand beigetragen hat. Deshalb scheint es mir auch sehr wichtig, dass wir die Integration junger Ausländerkinder forcieren und dass diese nicht erst beim Eintritt ins Erwachsenenleben in die Schweiz kommen, sondern bereits einige Schuljahre miterlebt haben. Immer wieder erleben wir vor allem in den Gewerbeschulen, wie schwierig es für diese jungen Menschen ist, den schulischen Anforderungen gerecht zu werden, wenn sie die Sprache nicht verstehen. Sie verzichten dann oftmals auf eine Lehre, nehmen einen Gelegenheitsjob an, und der Frust wird mit den Fäusten ausgetragen.

Es ist mir im Weiteren ein Anliegen, dass sich weiterhin genügend Unternehmen für die Lehrlingsausbildung zur Verfügung stellen. Ich gehe hier deshalb kurz auf den Antrag Plattner ein, der sechs Wochen Ferien für die Lehrlinge fordert, und werde dann nachher nicht mehr dazu sprechen. Ich lehne ihn ab und bitte Sie, das Gleiche zu tun. Unsere Lehrlinge besuchen die Schule während eineinhalb Tagen [PAGE 493] pro Woche bei der ordentlichen Lehre, während zwei ganzen Tagen pro Woche, wenn sie sich für die Berufsmatura entscheiden. Weiter haben sie fünf Wochen Ferien, und eine Woche können sie für einen Jugend-und-Sport-Urlaub beziehen.

Das Ausbildungsprogramm in den Betrieben darf vor allem nicht vernachlässigt werden und muss in der restlichen Zeit stattfinden, denn diese Betriebe müssen aus den Schulabgängern qualifizierte Berufsleute machen. Das Argument, das in der Kommission vorgebracht wurde, wo der Antrag bereits vorlag, nämlich sechs Wochen Ferien würden das duale System stärken und den Jugendlichen bei der Entscheidung zwischen Gymnasium und Berufslehre helfen, ist nicht stichhaltig.

Denn es ist nicht nur eine Frage, wie sich der Jugendliche entscheidet, sondern auch, wie sich die Betriebe entscheiden. Nicht jeder Jugendliche kann ohne weiteres zwischen Gymnasium, Sekundar- oder Realschule entscheiden. Es besteht durchaus die Gefahr, dass der Betrieb eines Tages sagt, ab heute bilde er keine Lehrlinge mehr aus. Denn Lehrlinge auszubilden ist eine verantwortungsvolle Aufgabe für die Unternehmen. Wir brauchen gute Ausbildungsplätze und Firmen, die sich die nötige Zeit nehmen und die nötigen Ausbildner zur Verfügung stellen können. Das ist für Grossunternehmen oftmals einfacher als für KMU oder das Gewerbe. Es ist wichtig, dass sich die Unternehmen - ob gross oder klein - nicht aus der Ausbildung verabschieden, weil die Zeit, die zur Verfügung gestellt werden muss, eng bemessen ist und die finanziellen Kosten ins Gewicht fallen. Oftmals durchlaufen die Lehrlinge die Lehre problemlos, und jeder Betrieb ist versucht, möglichst gute Schulabgänger zu rekrutieren. Es gibt aber auch die anderen, diejenigen, die Probleme mitbringen, sei es aus der Schule oder sei es aus ihrem persönlichen Umfeld. Dort wird es dann nötig, dass die Unternehmen die Zeit zur Verfügung stellen, helfend zur Seite stehen und diese Jugendlichen eng begleiten. Es ist schlussendlich dann aber durchaus befriedigend, wenn nach drei oder vier Jahren Arbeit die Prüfung bestanden ist und der junge Mensch seine Persönlichkeit gefunden hat.

Neben den Lehrlingsbetrieben kommt vor allem auch den Berufsschulen eine grosse Bedeutung zu. Sie leisten einen äusserst wichtigen Beitrag zur Bildung Jugendlicher in einem immer schwieriger werdenden Umfeld mit immer mehr Kosten und Zeitdruck. Sie bieten einen geschützten Raum in einer stets hektischeren und anforderungsreicheren Welt. Die theoretischen und sozialen Anforderungen müssen gelehrt, trainiert und gefestigt werden. Es ist deshalb nötig, dass wir im Gesetz den Katalog der Unterrichtsstunden nicht ausdehnen, sondern uns auf die Ausbildung wichtiger Fächer konzentrieren. Fremdsprachen sind selbstverständlich nötig bei Maturitätsabgängern, jedoch nur wünschbar bei der ordentlichen Lehre, denn oftmals gibt es da Jugendliche, bei denen Deutsch die Fremdsprache ist, wenn sie dann noch Französisch als Hauptfach belegen müssen, übersteigt das deren Fähigkeit. Vor allem aber Kunst und Kultur sollten als Freifächer besucht werden und nicht in den ohnehin schon prall gefüllten Stundenplan hineingequetscht werden. Denn viele Lehrlinge sind sehr gefordert und während den letzten Stunden eines Schultages nicht mehr voll aufnahmefähig. Es gilt, mit einer soliden schulischen Ausbildung innert ein bis zwei Tagen pro Woche die praktische Lehre im Betrieb zu ergänzen; Wünschbares hat da keinen Platz.

Was mir jedoch Sorgen macht, ist die Gewaltbereitschaft, die je nach Region in gewissen Gewerbeschulen spürbar ist. Lebensschulung, z. B. eine Einführungswoche mit dem Thema "Umgang miteinander", scheint mir für Jugendliche, die oftmals in einem problematischen oder beziehungslosen Umfeld aufwachsen, ebenso förderungswürdig zu sein. Es ist mir klar, dass wir diese Förderung nicht ins Gesetz aufnehmen können; hingegen hoffe ich sehr, dass Schulen, die solche Problemklassen haben, mit flexiblen und kreativen Angeboten aktiv werden.

Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz eine gute Vorlage vor uns haben. Es ist ein Rahmengesetz, das Spielraum lässt. Es sind darin wichtige Neuerungen enthalten; so wird dank dem Einbezug aller Berufsgattungen die eidgenössische Anerkennung der bis anhin kantonal geregelten Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst möglich.

Das Hineinweben der bis anhin nicht in der eidgenössischen Berufsbildung geregelten Berufe hat verschiedentlich zu Fragen und Diskussionen geführt. Mit dem Einbezug der Gesundheitsberufe findet gegenüber der gewerblichen und kaufmännischen Lehre fast ein Stilbruch bezüglich der Praxis statt. In der gewerblichen und kaufmännischen Berufsbildung war bis anhin der Werdegang klar: Volksschule, Sekundarstufe, Lehre, Weiterbildung - oder aber nach der Sekundarstufe allenfalls z. B. eine Handelsschule mit einem Diplomabschluss. Beide Wege beinhalteten eine praktische Ausbildung entweder im Lehrbetrieb oder durch ein Praktikum.

Bei den Gesundheitsberufen führen nun viele Bildungswege über die gymnasiale Matur, bei der es keine Praktika gibt. Und doch ist es hier wichtig, dass die Studenten zuerst die theoretische Ausbildung bekommen, bevor sie an den Patienten üben dürfen. Ich denke, es ist uns gelungen, mit den Artikeln 30 bis 33 zwar für Maturanden vor dem Besuch der Fachhochschule ein Praktikum zu fordern, auf der anderen Seite aber für Ausnahmen eine Türe offen zu lassen. Das ist zwar - nachdem die Motion Beerli, die das Gleiche für Informatiker forderte, abgelehnt wurde - unschön, im Interesse der Patienten aber unumgänglich.

Zuhanden der Materialien möchte ich noch Folgendes erwähnen: Ich habe in der Kommission zu Artikel 58 einen Antrag gestellt, der eine Koordination und die Gewährleistung einer einheitlichen Berufsbildung unter den Kantonen forderte. Es ging mir darum, dass die Berufsbildung nicht in den Kantonen grundsätzlich unterschiedliche Entwicklungen erfährt, indem z. B. die einen die Berufsfachschulen oder andere die überbetrieblichen Kurse mehr fördern. Dies wäre aus Sicht der Wirtschaft bildungspolitisch - im Hinblick auf die internationale Transparenz und Anerkennung sowie bezüglich der Arbeitsmarktfähigkeit der Lernenden - absolut unerwünscht. Die Kantone haben die verantwortungsvolle Aufgabe, die Durchführung und den Abschluss der Berufslehre zu überwachen, teilweise zusammen mit der Wirtschaft umzusetzen und die Berufsfachschulen zu tragen. Eine Föderalisierung der Berufsbildungspolitik ist dagegen zu vermeiden. In der Kommission wurde mir versichert, dass dieses Anliegen mit Absatz 1 erfüllt wird.

Ich bin für Eintreten und für Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.