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Bieri Peter · Ständerat · 2002-06-19

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-19

Wortprotokoll

Bei der Behandlung des neuen Berufsbildungsgesetzes ist der Ständerat Zweitrat. Der Nationalrat hat dieses Gesetz in der Wintersession mit 118 zu 0 Stimmen verabschiedet. Ihre vorberatende Kommission hat dieses Geschäft, basierend auf der Vorlage des Nationalrates, während sieben Sitzungstagen intensiv bearbeitet und beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung, der von ihr unterbreiteten Vorlage zuzustimmen.

Das Ihnen vorliegende Gesetz ist für unsere Gesellschaft, insbesondere für unsere Jugend, aber auch für unsere Volkswirtschaft von herausragender Bedeutung, absolvieren doch heute 67 Prozent der Volksschulabgänger eine Berufslehre, welche in ihren Grundzügen über dieses Gesetz geregelt wird. Das bisherige, heute gültige Gesetz aus dem Jahre 1978 vermag den modernen Grundsätzen der Durchlässigkeit und Flexibilität im Bildungswesen, der möglichst umfassenden und für alle Berufe verbindlichen Regelung der Aus- und Weiterbildung und der Dynamik der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr zu genügen.

Gestützt auf diese Erkenntnis hat deshalb der Bundesrat mit Botschaft vom 6. September 2000 dem Parlament eine Vorlage für ein neues Berufsbildungsgesetz unterbreitet. Der nationalrätlichen Kommission und in der Folge dem Nationalrat kommt das Verdienst zu, dass sie die vom Bundesrat geschaffene gute Ausgangslage nutzten und dabei insbesondere im Bereiche der Grundausbildung ein Konzept vorlegten, das es ermöglichte, bestehende Differenzen bei der Anerkennung von Ausbildungsgängen und Abschlüssen aus dem Weg zu räumen. Dieser Schritt war Ausgangspunkt einer konstruktiven Arbeit bei der Behandlung und Weiterentwicklung des neuen Berufsbildungsgesetzes. Die WBK konnte so auf einem Fundament aufbauen, das sowohl von den Organisationen der Arbeitswelt als auch von den Kantonen - vertreten durch die Erziehungsdirektorenkonferenz - mitgetragen wurde. Wir haben in unserer Arbeit das Gesetz nochmals in aller Gründlichkeit studiert und auch zwei Vertreter der Kantone, Herrn Regierungsrat und EDK-Präsident Hans Ulrich Stöckling und Herrn Regierungsrat Peter Schmid, angehört.

Von den Organisationen der Arbeitswelt haben wir die Vertretungen des Gewerbeverbandes, der Gewerkschaften und des Verbandes Berufsbildung Schweiz angehört. Nach einer umfassenden Auslegeordnung durch den Departementsvorsteher und die Verwaltung haben sich bei uns die folgenden Schwergewichte unserer Arbeit herauskristallisiert:

1. Das Gesetz sollte auch nach unserer Ansicht ein Rahmengesetz bleiben. Das hat zur Konsequenz, dass nicht zwingend notwendige Regelungen nicht hier, sondern in den nachgelagerten Bildungsverordnungen festzulegen sind.

2. In Nachachtung der Tatsache, dass die Kantone grösstenteils die Berufsbildung zu gewährleisten und sie zu 75 Prozent zu finanzieren haben, ist das Gesetz auf seine Kantonsverträglichkeit hin zu prüfen. Den Kantonen sollen nur so viele Auflagen wie nötig gemacht werden. Insbesondere haben wir darauf geachtet, nicht Dinge unnötig regeln zu wollen, welche die Kantone selbstständig und in eigener Kompetenz regeln können, ohne dass dabei erhebliche Ungleichgewichte oder ungleiche Chancen für die Jugendlichen entstehen.

3. Ein Anliegen waren uns die GSK-Berufe, das heisst die Berufe im Bereich des Gesundheitswesens, die Sozialberufe und die Berufe im Kunstbereich. Sie werden in diesem Gesetz neu einheitlich zusammen mit den anderen Berufen geregelt. Diese Berufe unterstehen bis heute zum Teil kantonalen Regelungen, zum Teil werden sie durch die Berufsorganisationen, wie zum Beispiel die Gesundheitsberufe durch das Schweizerische Rote Kreuz, geregelt und administriert. Diese Ausbildungen haben aufgrund ihrer Tradition und in Nachachtung der spezifischen Anforderungen eigene Wege entwickelt, die sich bewährt haben. Das unter dem Namen Transition laufende Projekt sucht zurzeit auf der Ebene von Bund, Kantonen und Berufsorganisationen Wege, wie die Integration der GSK-Berufe gestaltet werden kann. Uns schien es wichtig, dass das gewählte System ohne unerwünschte Nebenfolgen bleibt. Dabei haben wir an die Attraktivität solcher Berufe, an die finanziellen Auswirkungen - zum Beispiel bei den Gesundheitsberufen auf die Kosten im Gesundheitswesen - oder an die Eingliederung in die Sekundarstufe II oder in die Tertiärstufe gedacht.

4. Vertieft haben wir uns mit der Frage der Integration von ausländischen Jugendlichen im Rahmen der Berufsbildung befasst. Bei gewissen handwerklichen Berufen und vorzugsweise in städtischen Regionen sind bis zu drei Viertel Ausländerinnen und Ausländer. Von den 15 Prozent der Jugendlichen, die nach der obligatorischen Volksschule keine Lehre absolvieren und direkt ins Arbeitsleben einsteigen, ist die Zahl der Nichtschweizer auffallend hoch. Die Berufsbildung ist wohl eine der besten Chancen, schulische Defizite - hier denken wir natürlich vor allem an den Bereich der Allgemeinbildung und noch mehr an die Sprachkenntnisse - ein letztes Mal zu kompensieren bzw. wettzumachen. Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung ist das wohl die grosse Chance, die es zu nutzen gilt, junge Menschen auch in sozialer und kultureller Hinsicht in die schweizerische Gesellschaft zu integrieren. Wir haben bei der Auseinandersetzung mit dieser Thematik auch mit dem Sekretär der Kommission für Ausländerfragen eine intensive Diskussion geführt. Wir schlagen Ihnen dazu dann auch konkrete Massnahmen vor.

5. Der wohl wichtigste Punkt unserer Arbeit: Die intensivste Debatte führte unsere Kommission zur Frage der Finanzierung der Berufsbildung. Bereits im Nationalrat und in dessen vorberatender Kommission stellte sich die Frage, wer exakt wie viel an die Berufsausbildung bezahlt. Dabei war vor allem das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen von speziellem Interesse, da diese Zahl für den Auftragsschlüssel bei den zur Anwendung kommenden Pauschalbeiträgen direkt relevant ist.

Im Nachgang zur Beratung im Nationalrat hat die Verwaltung Price Waterhouse Coopers beauftragt, mit einer Studie die effektiven Kosten der öffentlichen Hand in der Berufsbildung zu eruieren. Der Bericht wurde uns im Februar vorgelegt. Die für die Verteilung relevante Summe beläuft sich auf 2,464 Milliarden Franken. Wenn der Bund davon gemäss unserem Vorschlag einen Viertel übernimmt, so sind das 616 Millionen Franken. Das sind in Zukunft rund 230 Millionen Franken mehr als heute. Dies rührt von daher, dass der Bund seine Beiträge infolge der Sparmassnahmen im Verlaufe der letzten Jahre von 18 auf 15,9 Prozent zurückgefahren hat. Wenn der Bund zukünftig seinen Anteil auf 25 Prozent erhöht, dann sind vom Betrag vorerst diejenigen Teile in Abzug zu bringen, die direkt über den Bund finanziert werden. Dies sind gemäss Artikel 52 die Kosten für das Schweizerische Institut für Berufspädagogik von rund 20 Millionen Franken und gemäss Artikel 57 die Kosten für die eidgenössischen Fach- und Berufsprüfungen von 20 Millionen Franken. Die WBK ist nach Artikel 55 und 56 auch bereit, 10 Prozent der 25 Prozent für Entwicklungsprojekte und für besondere Leistungen zu reservieren. Dies sind rund 62 Millionen Franken. Somit verbleibt ein via Pauschalbeiträge zu verteilender Betrag von rund 514 Millionen Franken oder in Prozent knapp 21. [PAGE 492]

Nicht verändert hat die WBK die heutige Regelung der Berufsberatungsfinanzierung, die entgegen dem Beschluss des Nationalrates im Einverständnis mit der Erziehungsdirektorenkonferenz auch in Zukunft bei den Kantonen belassen wird. Unsere Kommission sah es im Lichte der nun vorliegenden Zahlen und in Beachtung der Finanzverhältnisse des Bundes als angebracht, es bei einem Anteil des Bundes von 25 Prozent zu belassen. Gegenüber dem Nationalrat werden so beim Bund rund 60 Millionen Franken eingespart. Zusammen mit den übrigen Massnahmen - wie der alleinigen Finanzierung der Berufsberatung über die Kantone, das sind 25 Millionen Franken - sowie dem Weglassen einiger zusätzlicher Aufwände - wie z. B. der zweiten Sprache, die den Bund rund 10 Millionen Franken kosten würde - ist unser Vorschlag ziemlich genau 100 Millionen Franken günstiger als der Beschluss des Nationalrates.

Ich möchte mich beim Eintreten auf die wichtigsten, von uns speziell angegangenen Punkte beschränken. Ich sehe vor, anlässlich der Detailberatung zu Beginn jedes Kapitels kurz zu sagen, welches die wichtigsten Änderungsanträge unserer Kommission sind. Entschuldigen möchte ich mich bei Ihnen, dass sich auf der Fahne drei kleinere Fehler eingeschlichen haben. Unsere letzte Sitzung fand kurz vor Sessionsbeginn statt; wir mussten die Fahne vor der Erstellung des Protokolles verfassen und in der Folge an drei Orten Korrekturen anbringen. Sie haben diese Berichtigungen schriftlich erhalten. Eine zusätzliche Berichtigung werde ich im Verlaufe der Detailberatung erwähnen.

Abschliessend danke ich Herrn Bundesrat Couchepin und der Direktion des BBT für die konstruktive Zusammenarbeit. Nicht zuletzt war sie darauf ausgerichtet, das neue Berufsbildungsgesetz im Jahre 2004 in Kraft setzen zu können. Dies bedingt u. a., dass dieses Gesetz in dieser Session in unserem Rat abschliessend beraten werden muss, was auch von meinen Kolleginnen und Kollegen in der vorberatenden Kommission einiges an Durchhaltevermögen und parlamentarischer Kondition erforderte. Mit dem vorliegenden Gesetz hat die Kommission den Tatbeweis erbracht, dass sie fähig und willens ist, eine recht schwierige Gesetzesarbeit rechtzeitig fertig zu stellen. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen.

Die WBK beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen, auf das Gesetz einzutreten.