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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-18

Wortprotokoll

Der Bundesrat begrüsst die Ergänzung von Artikel 7 NHG, wie sie Ihre Kommission vorschlägt. Wir halten das für eine nützliche Präzisierung der gängigen Praxis auf Gesetzesstufe. Es ist ja so, wie es jetzt gerade auch der Initiant nochmals erwähnt hat, dass diese Gutachten der ENHK und der EKD im Rahmen der Interessenabwägung bereits heute die Grundlagen sind - zwei von mehreren Grundlagen - für die korrekte Abwägung der Schutz- und Nutzungsinteressen durch die Entscheidbehörde.

Der Bundesrat begrüsst aber auch, dass Sie für Artikel 6 Absatz 2 keine Änderung vorgesehen haben. Der Initiant hat es gerade erwähnt: Das sieht auch mindestens die Hälfte der Kantone so. Aus Sicht des Bundesrates deckt die Regelung im neuen Energiegesetz ein wichtiges Ziel der parlamentarischen Initiative ab. Artikel 12 Absatz 2 des Energiegesetzes weist erneuerbaren Energien ein nationales Interesse zu, d.[NB]h., diese Bestimmung ermöglicht es einer Entscheidbehörde, eine Interessenabwägung vorzunehmen und ein Abweichen von der Erhaltung der Landschaften oder Ortsbilder von nationaler Bedeutung in Erwägung zu ziehen. Das ist grundsätzlich, sage ich mal, nicht unmöglich. Das ist heute im Energiegesetz so geregelt und entspricht auch der Haltung, die der Bundesrat ja bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 12.3069 der FDP-Liberalen Fraktion zum Ausdruck gebracht hat.

In diesem Sinne unterstützt der Bundesrat die Vorlage Ihrer Kommission.

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