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Dittli Josef · Ständerat · 2019-03-18

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-18

Wortprotokoll

Als ich die Motion vor zwei Jahren einreichte, war die Ausgangslage für die Berücksichtigung des naturnahen Tourismus in Jagdbanngebieten alles andere als klar. Da wurden - mit einem Entscheid auf Stufe Bund - Skitourenrouten, die in der Führerliteratur des SAC und des Bergführerverbandes, aber nicht auf der Tourenkarte verzeichnet waren, einfach als verboten erklärt, und es war eine Tendenz zur Ausdehnung von Sperrgebieten in Jagdbanngebiete auch oberhalb der Waldgrenze spürbar, in Gebiete also, wo es keine solchen strikten Anwendungen braucht. Zudem ging und geht immer noch ein wenig die Befürchtung um, dass in Zukunft neu auch noch im Sommer Regulierungen in Jagdbanngebieten vorgenommen werden, was nicht notwendig ist, weil der Druck auf das Wild im Sommer deutlich kleiner ist als im Winter.

Ich hatte vor zwei Jahren den Eindruck, dass die Nutzer im Bereich sanfter Tourismus über Gebühr am Zugang zu den Bergregionen gehindert bzw. dass ihre Interessen zu wenig berücksichtigt wurden. Dieser Eindruck wurde verstärkt durch die im Jagdgesetz vorgesehene Umbenennung der Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete, was zur Befürchtung Anlass gab, dass sich dahinter eine nichtgewollte Verschärfung der Schutzbestimmungen verbirgt. So nebenbei hatte ich aber auch festgestellt, dass zwischen den Verbänden des sanften Tourismus und den Behörden gegenseitig ein tiefes Misstrauen herrschte und keine konstruktive Gesprächskultur vorhanden war. So war es durchaus ein Ziel der Motion, die Interessenvertreter wieder an einen Tisch zu bringen, damit sie gemeinsam nach Lösungen suchen.

Seit der Einreichung und der Zuweisung der Motion an die zuständige Kommission zur Vorprüfung hat sich einiges bewegt. Da ist zunächst einmal der Entscheid des Berner Verwaltungsgerichtes zu nennen, dass Routenänderungen rechtlich gesehen anfechtbare Verfügungen darstellen. Dies zwingt alle Akteure dazu, sich bei Veränderungen möglichst vorher zu einigen. Und vor allem: Man spricht wieder miteinander und sucht nach Lösungen.

Es hat sich wegen meiner Motion und auch dank der Intervention der UREK erfreulicherweise ein runder Tisch unter der Leitung des Bafu gebildet; die Teilnehmer hat Ihnen vorhin der Kommissionssprecher genannt. Dieser runde Tisch hat zweimal getagt, ich war zu beiden Sitzungen eingeladen und habe auch daran teilgenommen. Es ging dabei erstens darum, ein gemeinsames Verständnis des Rechtes und der Verfahren zu erlangen. Da ist vieles schon eingeleitet, aber noch nicht alles geklärt worden, da sind noch Hausaufgaben zu machen. Zweitens ging es auch darum, die Erfassung und Prüfung der Routen partizipativ zu gestalten. Auch hier wurde der Prozess eingeleitet. Da sind dann vor allem auch die Kantone gefordert. Es wird weitere Gespräche benötigen, doch ich stelle fest, dass die Türen wieder offen sind.

Ich bin zu folgenden Erkenntnissen gekommen: Lokale Fragestellungen müssen lokal gelöst werden. Die Kompetenz der Kantone bei der Ausgestaltung der Wildtierschutzgebiete darf nicht beschnitten werden, es ist aber eine Vereinheitlichung der Verfahren anzustreben. Bei der Wiederaufnahme von Skitourenrouten aus der Literatur von SAC und Bergführerverband ist klar, dass diese nicht unbesehen übernommen werden können, sondern bei den Kantonen beantragt werden müssen. Sie haben ein Bewilligungsverfahren unter Einbezug der betroffenen Kreise zu durchlaufen. Diese Bewilligungsverfahren sollen aber so pragmatisch wie möglich sein.

Für mich als ehemaligen zuständigen Direktor des Kantons Uri für die Jagd ist es selbstverständlich, dass alle legitimen Interessen in die Entscheidfindung einbezogen werden müssen, auch die des sanften, naturnahen Tourismus. SAC und Bergführerverband sind nicht zuletzt wichtige Multiplikatoren für die Akzeptanz der getroffenen Entscheide.

Ich möchte noch einen wunden Punkt ansprechen: die heute aktuell eingesetzte Beurteilungshilfe des Bafu zur Bemessung des Lebensraumverlustes von Wildtieren. Diese Hilfe zuhanden der Kantone entspricht in weiten Teilen nicht den Vorstellungen des SAC und des Bergführerverbandes. Sie ist wenig pragmatisch und kann die Kantone zu falschen Annahmen verleiten. Sicher ist es von Vorteil, den Kantonen Beurteilungshilfen zu geben, aber solche Beurteilungshilfen sollen unter Einbezug der Verbände des naturnahen Tourismus erfolgen. Ich bin deshalb froh, dass solche Punkte am runden Tisch zur Sprache kamen, auch der letztgenannte. Das Bafu hat sich dabei bereiterklärt, die Beurteilungshilfen und die Verfahren bei der Bestimmung von Einstandgebieten mit striktem Begehungsverbot zu überprüfen. Die Begehung ist also nur dort zu verbieten, wo dies notwendig ist; ein Verbot ist dann aber konsequent umzusetzen. So war es bis vor zehn Jahren noch üblich, und so wurde es auch vom SAC und vom Bergführerverband mitgetragen. Ich erwarte, dass dieser Einbezug auch tatsächlich fortgesetzt wird.

Im Übrigen bin ich zufrieden, dass sich die regierungsrätliche Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft bereiterklärt hat, die Verfahrensfragen auf kantonaler Ebene anzugehen. Die Konferenz hat bereits Pilotkantone bezeichnet, in denen das partizipative Vorgehen ausgetestet wird.

Das dritte Anliegen der Motion kam bisher nicht gross zur Sprache: keine unnötigen Regulierungen im Sommer in Jagdbanngebieten. Hier hat sich die vorgängige Chefin des UVEK, Frau alt Bundesrätin Leuthard, zwar dahingehend geäussert, dass keine Einschränkung der Sommernutzung in Jagdbanngebieten vorgesehen sei. Über Weisungen und Empfehlungen sowie über entsprechende Programmvereinbarungen mit den Kantonen nimmt das Bafu trotzdem Einfluss. Hier besteht ein gewisses Risiko. Ich möchte von der neuen Departementschefin, Frau Bundesrätin Sommaruga, gerne hören, wie sie dieses Anliegen beurteilt.

Zum Fazit: Ich stelle fest, dass die Motion bereits einiges erwirkt hat. Die Türen sind nun wieder offen, und der Dialog läuft. Es gibt allerdings noch einiges zu tun. In diesem Sinne bin ich dankbar um die Stellungnahme von Bundesrätin Sommaruga zu dieser Motion. Anschliessend ziehe ich die Motion zurück respektive erkläre diese jetzt schon als zurückgezogen, sobald die Frau Bundesrätin gesprochen hat.