Keller Peter · Nationalrat · 2019-03-18
Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-18
Wortprotokoll
Ich darf hier für die Minderheit der Finanzkommission reden. Obwohl oder gerade weil es sich [PAGE 395] hierbei um finanzpolitische Überlegungen handelt, erlaube ich mir einen kleinen historischen Exkurs.
Da wir heute über die 1300 Millionen Franken zugunsten des EU-Kohäsionsfonds debattieren, lohnt sich ein Blick zurück, nämlich zur Volksabstimmung von 2006 und zu den Erläuterungen des Bundesrates. Damals war nicht von einem Kohäsionsbeitrag die Rede, sondern von einem Erweiterungsbeitrag, um "die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU abzubauen".
Im Bundesbüchlein war von einem auf zehn Jahre befristeten Gesetz die Rede. Auch in der Botschaft von 2004 empfahl der Bundesrat, die Rechtsgrundlage "auf zehn Jahre zu begrenzen". Die Befristung der gesetzlichen Basis hänge, ist dort zu lesen, "mit der letztlich temporären Natur der Übergangsphase und der Transitionsproblematik zusammen". Das sind nicht meine Worte. Ich darf auf Normaldeutsch übersetzen: Der Bundesrat sprach von einem zeitlich klar begrenzten Beitrag. Er sagte auch offen, warum: Die Situation habe sich in den letzten zehn Jahren äusserst dynamisch entwickelt. Namentlich in den zentraleuropäischen und den baltischen Staaten seien die Strukturreformen erfolgreich durchgeführt worden. Das war, wohlverstanden, 2006.
Jetzt stellt sich die Frage: Wie lange dauert denn ein Übergang? Zehn Jahre, zwanzig Jahre, dreissig Jahre? 1989 fiel der Sozialismus in Europa in sich zusammen. Der Erweiterungsbeitrag war so etwas wie ein Marshallplan der EU für ihre neuen Mitglieder. Es handelte sich, in unserer politischen Sprache, um eine Anschubfinanzierung.
Nun ist die Politik überaus kreativ darin, einmal erschlossene Geldquellen zu erhalten oder auszubauen. Das ist auch bei diesem Gesetz der Fall. Man hat den Erweiterungsbeitrag einfach umbenannt in "Kohäsionsfonds" und daraus einen europäischen Finanzausgleich gemacht.
Ich möchte Ihnen am Beispiel von Polen die Fragwürdigkeit dieses Vorganges aufzeigen: Polen ist netto der grösste Bezüger aus dem Kohäsionsfonds. Das Land erhält für die Jahre 2014 bis 2020 über 23 Milliarden Euro. Wie sehen die wichtigsten Kennzahlen Polens aus? Das Land hat eine Schuldenquote von unter 50 Prozent. Sogar während der Finanzkrise wies die polnische Volkswirtschaft stabile Wachstumsraten aus. Wir reden von einem durchschnittlichen BIP-Wachstum von jährlich etwa 4 Prozent. Polen hat eine Arbeitslosenquote von aktuell 3,7 Prozent. Polen hat ein kaufkraftbereinigtes BIP von 29 600 US-Dollar pro Kopf und befindet sich damit auf dem Niveau von Portugal und Griechenland. Wir reden von einem Land, in das kräftig investiert wird. Ich nenne ein paar Beispiele von Schweizer Unternehmen: ABB, Stadler Rail, Huber und Suhner, UBS, Credit Suisse. Man kann davon ausgehen, dass das Seco Schweizer Firmen noch dabei unterstützt, Geschäftsteile und Arbeitsplätze nach Polen auszulagern.
Nun frage ich Sie: Braucht Polen noch eine "Anschubfinanzierung"? Muss Polen noch fürsorgerisch begleitet werden in seiner "wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung", wie es der Bundesrat 2004 formuliert hat? Ich frage Sie: Wann ist die "Übergangsphase" abgeschlossen, von der der Bundesrat bei der Volksabstimmung 2006 mit Blick auf Staaten wie Polen gesprochen hat? Ich frage Sie: Warum nehmen wir es einfach hin, dass aus dem Erweiterungsbeitrag stillschweigend ein innereuropäischer Finanzausgleich konstruiert wurde?
Daran anschliessend die letzte Frage: Warum soll die Schweiz für die nächsten zehn Jahre in diesen innereuropäischen Finanzausgleich einzahlen? Wenn wir die ursprüngliche gesetzliche Grundlage von 2006 anschauen, sehen wir, dass es keinen sachlichen Grund mehr gibt, der EU Hunderte von Millionen Schweizer Steuerfranken zu zahlen ohne jede Gegenleistung.
Aus diesem Grund bitte ich Sie mit der Minderheit der Finanzkommission, nicht auf die beiden Vorlagen einzutreten.