Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2019-03-18
Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · CVP-Fraktion · 2019-03-18
Wortprotokoll
Lassen Sie mich zuerst zurückblicken: Nach der Osterweiterung im Mai 2004 bat die EU die Schweiz in diesem Kontext um einen Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten. Der Bundesrat erklärte sich wenige Tage nach der Osterweiterung bereit, die neuen EU-Länder finanziell zu unterstützen. Er knüpfte die Gelder, das wissen Sie vielleicht gar nicht mehr, an den Abschluss der Bilateralen II, welche fünf Monate später unterzeichnet wurden. Der Bundesrat machte die erste Kohäsionsmilliarde also abhängig von der erfolgreichen Weiterführung des bilateralen Wegs zwischen der Schweiz und der EU.
2006 nahmen Parlament und Volk das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas an, welches die Grundlage für einen Beitrag an die zehn neuen EU-Staaten darstellte. Dieser Beitrag wurde durch die Schweiz während zehn Jahren autonom als Hilfe an die neuen EU-Staaten im Osten und zur Förderung der europäischen Kohäsionspolitik ausgerichtet. Die Schweiz hat dadurch einen diskriminierungsfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt erhalten.
Im Jahr 2016 wurde nun die Verlängerung des entsprechenden Gesetzes vom Parlament verabschiedet. Die CVP-Fraktion hat diese Verlängerung befürwortet. Sie unterstützt deshalb auch den vom Bundesrat beantragten zweiten Beitrag an die EU im Grundsatz. Wir werden deshalb auf die Vorlage eintreten. Den Rückweisungsantrag lehnen wir ab.
Wie die rund 1,3 Milliarden Franken verteilt würden, steht noch nicht im Detail fest. Die CVP freut sich auf jeden Fall darüber, dass rund 200 Millionen Franken in Berufsbildungsprojekte gehen sollen. Dass vermehrt in die Berufsbildung und damit in die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit investiert werden soll, war immer ein Anliegen der CVP.
Bevor die CVP-Fraktion aber dieser Vorlage zustimmen kann, verlangt sie, wie das der Bundesrat bei der ersten Tranche auch getan hatte, dass die EU den bilateralen Weg mit der Schweiz weitergeht. So soll eine Zahlung an die EU erst erfolgen, wenn seitens der EU keine diskriminierenden Massnahmen gegenüber der Schweiz ergriffen werden, insbesondere was die Börsenäquivalenz anbelangt. Weiter soll die Vollassoziierung der Schweiz an das Forschungsprogramm Horizon gewährleistet werden. Zudem soll der Bundesrat verpflichtet werden, einen Kredit zur erneuten Assoziierung der Schweiz ans EU-Programm Erasmus plus ab 1. Januar 2021 zu beantragen.
Es sind jene Anträge, welche die APK Ihnen mit ihrer Mehrheit zum Beschluss vorschlägt. Die CVP-Fraktion bittet Sie, diese zu unterstützen.
Wie bei der Entwicklungszusammenarbeit sollen auch bei den Kohäsionszahlungen Schwerpunkte gesetzt werden. Migration ist einer dieser Schwerpunkte. Zahlreiche europäische Staaten stehen bei der Bewältigung dieser Bewegungen vor grossen Herausforderungen, welche sie nicht alleine bewältigen können und welche die EU als Einheit stark fordern, wenn nicht teilweise sogar überfordern. Auf griechischen Inseln wie z. B. Samos herrschen katastrophale Verhältnisse, welche für die flüchtenden Menschen unwürdig sind und der einheimischen Bevölkerung nicht mehr lange zugemutet werden können. Die CVP-Fraktion begrüsst deshalb den Rahmenkredit Migration und auch den Antrag, diesen auf Kosten des Gesamtbeitrages zu erhöhen. Es sollen vor allem jene Länder unterstützt werden, in welchen der Migrationsdruck am höchsten ist, z. B. Griechenland.
In diesem Sinn bitte ich Sie im Namen der CVP-Fraktion, den Anträgen der Mehrheit der APK und dem Antrag der SPK zuzustimmen.