Stöckli Hans · Ständerat · 2019-03-19
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-19
Wortprotokoll
Ich berichte über ein Geschäft, das in der SPK grosse Zustimmung erfahren hat und in der Abstimmung mit nur einer Enthaltung angenommen wurde.
Im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU hat sich die Schweiz gegenüber der EU grundsätzlich zur Übernahme und zur Umsetzung aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes verpflichtet. Im vorliegenden Fall wurden der Schweiz am 17.[NB]Januar 2018 diese Verordnungen der EU zur Notifizierung und Annahme weitergeleitet. Die Schweiz hat dementsprechend zwei Jahre Zeit, bis im Januar 2020, um diese beiden Rechtsakte nach der innerstaatlichen Rechtsordnung genehmigen zu lassen.
Die Kontrolle an der Schengen-Aussengrenze soll ab dem Jahr 2021 durch den Einsatz moderner Technologien verstärkt werden. Das hat im Wesentlichen mit zwei Dingen zu tun: erstens mit dem gewachsenen Sicherheitsbedürfnis im Schengen-Raum; dies in Anbetracht des Drucks auf die Aussengrenzen, der grenzüberschreitenden Kriminalität und des Terrorismus. Zweitens ist als weiterer Grund das unglaubliche Volumen der Reisebewegungen zu nennen. Für das Jahr 2025 rechnet man mit rund 850 Millionen Grenzübertritten in den Schengen-Raum; zwischen 250 und 300 Millionen Übertritte werden allein aus den sogenannten Drittstaaten erfolgen.
In dieser Vorlage geht es um die Schengen-Regelung bezüglich der Drittstaatenangehörigen. Zum einen soll ein Ein- und Ausreisesystem (EES) eingeführt werden. Es erfasst die Ein- und Ausreisedaten sowie die Einreiseverweigerungsdaten von allen Drittstaatenangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt von höchstens 90 Tagen in den Schengen-Raum einreisen wollten. Dies gilt natürlich unabhängig davon, ob die Betroffenen der Visumpflicht unterliegen oder nicht. Zum andern [PAGE 183] soll ein freiwilliges System zur automatisierten Grenzkontrolle eingeführt werden, das der Effizienzsteigerung dient. Schliesslich gibt es noch einen dritten Teil der Vorlage, welcher nichts mit dem Schengen-Anpassungsverfahren zu tun hat, sondern eine innerstaatliche Regelung enthält.
Die Kommission beantragt Ihnen, die Vorlage, so wie sie Ihnen vorliegt, zu genehmigen, weil sie die Zielsetzung dieser Vorlage unterstützt. Es sind drei Ziele:
1.[NB]Die Qualität der Grenzübertrittskontrollen soll durch die automatische Berechnung und Überprüfung der zulässigen Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum verbessert werden. Heute muss diese Frist im Stempelverfahren berechnet werden. Mit der künftigen Ordnung wird das durch Computer gemacht werden. Es ist ja heute für die Behörden sehr schwierig, diese Dauer zu bestimmen.
2.[NB]Die "overstayers" sollen herausgepickt werden können; das sind diejenigen Drittstaatenangehörigen, welche sich im Schengen-Raum zu lange aufhalten. Mit diesem System wird das den Polizeibehörden im Inland erheblich erleichtert werden, weil sie dann automatisiert über die Daten zu den Reisebewegungen dieser Personen verfügen. Das ist ein wichtiger Beitrag gegen die irreguläre Migration.
3.[NB]Das ist auch ein wichtiger Teil: Mit diesem System werden die innere Sicherheit und die Bekämpfung des Terrorismus verbessert, weil auch die Strafverfolgungsbehörden zu den erfassten Reisebewegungsdaten Zugang haben werden.
Ich habe es gesagt: Es gibt noch eine zusätzliche Norm, welche angepasst werden soll. Es ist nämlich so, dass Artikel 5 in Vorlage 2, wie wir dann in der Detailberatung sehen werden, die Voraussetzung für die Einreise von Drittstaatenangehörigen in die Schweiz in einer Ausnahmeregelung präzisieren soll. Die Kompetenz des Bundesrates, Ausnahmetatbestände zu akzeptieren, wird formell in einem Gesetz geregelt. Diese Aufnahmetatbestände gelten hinsichtlich der Einreise von Drittstaatenangehörigen für einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum. Ausnahmen werden aus humanitären Gründen, aus Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen möglich sein. Der Schengener Grenzkodex wird entsprechend angepasst werden.
Zusätzlich enthält dieser noch zwei Neuerungen. Die eine werden wir in der Schweiz nicht einführen. Das ist das sogenannte nationale Erleichterungsprogramm für vielreisende Drittstaatenangehörige. Der Bundesrat hat nach dem Vernehmlassungsverfahren in Abwägung von Kosten und Leistung zumindest im jetzigen Zeitpunkt auf die Einführung verzichtet. Hingegen wird das zweite Element, die Automatisierung der Grenzkontrollen, in der Schweiz intensiv vorangetrieben werden, weil eben die Vorteile überwiegen. Es braucht dann - das ist wichtig - keinen physisch anwesenden Grenzbeamten mehr, sondern es gibt ein ähnliches System wie beim automatischen Boarden an den Flughäfen. Da mit dem EES die manuelle Abstempelung von Reisedokumenten nicht mehr nötig ist, wird die Ein- und Ausreise beim Durchlaufen der entsprechenden Apparaturen direkt automatisch erfasst werden.
Dies sind die wichtigsten Neuigkeiten aus diesem Projekt. Die Vernehmlassung hat eine hohe Zustimmung ergeben. Die Kritik fokussierte sich auf den Datenschutz. Der Bundesrat hat im Rahmen der Möglichkeiten auf diese Kritik reagiert.
Dementsprechend beantragt Ihnen die SPK einstimmig bei einer Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten und die entsprechenden Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes vorzunehmen.