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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2019-03-19

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2019-03-19

Wortprotokoll

Die Eizellenspende ist ein Themenbereich, zu welchem auch im 21. Jahrhundert einige lieber schweigen denn darüber sprechen möchten, obwohl es ein Thema ist, das für einige Hundert Paare in diesem Land Relevanz hat. Ich meine, es ist nun wirklich an der Zeit, dass wir ernsthaft darüber sprechen und Zulassungsregeln finden, statt die Eizellenspende nach wie vor zu verbieten und die Betroffenen ins Ausland zu schicken, wo die Eizellenspende eben in zahlreichen Ländern möglich ist.

Ich meine, es wäre deutlich klüger, Regelungen im eigenen Land zu finden, die wir auch überprüfen können. Wir alle hier kennen den langen Prozess, die lange Zeit, die ins Land geht, bevor eine Gesetzesanpassung dann auch in Kraft gesetzt werden kann. Deshalb verstehe ich die zögerliche Haltung des Bundesrates nicht.

Doch zu Beginn etwas Geschichtsunterricht zu diesem Thema: Die Spende von Samenzellen ist seit 2001 gesetzlich geregelt. Im gleichen Gesetz ist die Spende von Eizellen verboten. Der Gesetzgeber hat also vor achtzehn Jahren einen Unterschied zwischen den beiden Arten von Keimzellen gemacht und damit - etwas polemisch ausgedrückt - die weibliche Keimzelle diskriminiert. Mittlerweile sind aber doch einige Jahre ins Land gezogen. 2014 gab die WBK der parlamentarischen Initiative Neirynck 12.487, die die Eizellenspende zulassen wollte, Folge. Dennoch wurde die Initiative 2016 abgeschrieben. Damals wurde aber festgehalten, dass das nicht mit einem Nein zur Eizellenspende gleichzusetzen sei. Ich erinnere auch an eine repräsentative Umfrage des Instituts GfK: 61 Prozent der Befragten befürworten die Eizellenspende; gerade mal 18 Prozent lehnen sie ab. Im November 2016 gab es eine Forderung der Jugendsession, die Eizellenspende zuzulassen.

Fakt ist also: Die Menschen ausserhalb dieser Mauern, die Jungen wollen die Zulassung. Verweigern wir nicht die Diskussion! Es geht in dieser Diskussion, wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme sagt, um gesellschaftliche, ethische, medizinische und rechtliche Fragestellungen. Ja, das ist bei diesen Themen natürlich immer so; denken wir aber auch nochmals an die GfK-Umfrage: 61 Prozent befürworten die Eizellenspende, die Jugendsession fordert sie. Sie tun dies, weil sie Betroffenen den medizinischen Fortschritt zugutekommen lassen wollen. Ich persönlich finde z. B., dass eine Frau, die eine Krebserkrankung verbunden mit einer Chemotherapie hatte und deshalb auf eine Eizellenspende angewiesen ist, um Kinder zu bekommen, auch in der Schweiz diese Möglichkeit haben und nicht dazu gezwungen werden sollte, zusätzlich zu allem noch ins nahe oder weitere Ausland zu reisen.

Der Bundesrat sagte damals bei der Beantwortung des Vorstosses am 2. Juni 2017, dass das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz noch nicht einmal in Kraft sei. Das war damals richtig, denn es wurde tatsächlich erst zwei Monate nach der Stellungnahme des Bundesrates in Kraft gesetzt. Mittlerweile ist das Gesetz aber seit dem 1. September 2017 in Kraft. Es kommt ebenfalls entscheidend hinzu, dass dieses Gesetz - da bin ich sicher - einer grösseren Revision bedarf. Es dürfte mittlerweile einige Anpassungen benötigen.

Deshalb rufe ich Sie dazu auf, dieser Motion zuzustimmen, sich dieser Themen anzunehmen, auch wenn sie gesellschaftspolitische, ethische und medizinische und damit natürlich auch rechtliche Fragen aufwerfen.