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Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-03-20

Wortprotokoll

Die RK-NR hat anlässlich ihrer beiden Sitzungen vom November 2018 und Januar 2019 das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste eingehend beraten. Ohne Gegenantrag ist unsere Kommission auf dieses Bundesgesetz eingetreten. Es ermöglicht die Einführung einer staatlich anerkannten digitalen Identität. Dadurch sollen Nutzerinnen und Nutzer künftig einfacher und sicherer im Internet Geschäfte tätigen oder auf E-Government-Anwendungen zugreifen können.

Eine korrekte Identifikation im Internet wird immer wichtiger. Die Anzahl Geschäfte, die über elektronische Plattformen abgewickelt werden, nimmt zu. Diese reichen vom einfachen Ticketkauf für den öffentlichen Verkehr über Bestellungen bei Versandhäusern bis hin zur Nutzung staatlicher Dienstleistungen oder zum Ausfüllen der Steuererklärung. Die Bevölkerung soll diese Angebote einfach und sicher nutzen können.

Für die physische Welt stellt der Bund konventionelle Identifizierungsmittel aus, nämlich den Schweizer Pass, die ID oder den Ausländerausweis. Ergänzend dazu soll nun die Identität einer natürlichen Person auch in der elektronischen Welt mittels E-ID nachgewiesen werden können. Diese E-ID wird es nach diesem Gesetz den Inhaberinnen und Inhabern ermöglichen, sich bei Online-Diensten sicher zu registrieren und sich später erneut sicher anzumelden. Damit entfällt die aufwendige Anmeldung bei jedem Online-Anbieter mit jeweils unterschiedlichen Passwörtern. Die Nutzung von Internetdienstleistungen wird dadurch nicht nur vereinfacht, sondern auch sicherer gestaltet.

Im Rahmen ihrer Beratung zum sogenannten E-ID-Gesetz hat unsere Kommission zunächst Anhörungen durchgeführt und sich mit der generellen Stossrichtung des Gesetzes befasst. Die vorgesehene Aufgabenteilung zwischen Staat und privaten Anbietern befürwortet unsere Kommission. Dank der staatlichen Überprüfung der Personen und der staatlichen Anerkennung der E-ID-Dienste soll sich die E-ID zu einem vertrauenswürdigen und sicheren Instrument der digitalisierten Gesellschaft entwickeln, das sich selbst jedoch der dynamischen technischen Entwicklung nicht verschliesst.

Die konkreten Träger der staatlich geprüften und bestätigten E-ID möchte der Bund aber weder selber entwickeln noch ausstellen. Dies sollen Anbieter tun, die näher an den Nutzenden wie auch näher an den digitalen Technologien sind. Die Anerkennungsstelle soll beim Informatiksteuerungsorgan des Bundes angesiedelt werden. Verschiedene Schweizer Unternehmen haben ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet und sind daran, eine E-ID - eine Swiss ID - auf den Markt zu bringen.

Ein wichtiges Anliegen des Gesetzes ist der Datenschutz, der im E-ID-Gesetz teils noch verschärft wurde. Personenidentifizierungsdaten dürfen ausserhalb eines E-ID-Einsatzes nie weitergegeben werden. Die Hoheit über den Einsatz und die Freigabe der Daten liegt stets bei der betroffenen Person. Die Transaktionsdaten, zum Beispiel, was zu welchem Preis gekauft wurde, gehen nicht zum Identitätsdienstleister. Dieser weiss nur, dass eine Transaktion abgelaufen ist. Eine zusätzliche Sicherheit stellt die Trennung der Personenidentifizierungsdaten und der Daten zur Nutzung der E-ID dar. So ist es nicht möglich, auf alle Daten eines Inhabers einer E-ID zuzugreifen. Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen werden für die Nutzerinnen und Nutzer sichergestellt.

Die Rolle des Bundes bei der Ausstellung von elektronischen Identitäten soll sich auf die Überprüfung und Bestätigung der Identität einer Person beschränken. Eine Minderheit möchte darüber hinaus im Gesetz verankern, dass der Bund selbst ein E-ID-System betreiben oder sich an Unternehmen beteiligen kann, welche zum Zweck haben, E-ID auszustellen. Wie der Bundesrat hält die Kommission daran fest, dass das Gesetz explizit den Grundsatz statuieren soll, wonach eine solche E-ID persönlich und nicht übertragbar ist. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass diese Bestimmung unnötig ist.

Anders als der Bundesrat will unsere Kommission im Gesetz explizit verankern, dass die privaten Anbieter verpflichtet sind, eine elektronische Identität allen Personen auszustellen, welche die im Gesetz verankerten persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus möchte unsere Kommission den Anbietern jedoch keine weiteren Vorschriften auferlegen. Sie hat es insbesondere abgelehnt, im Gesetz Vorgaben zur Ausgestaltung der Preise für die Ausstellung einer E-ID zu machen.

Eine Minderheit unserer Kommission will das Gesetz zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückweisen, mit dem Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten, in der die Ausstellung einer E-ID als öffentliche Aufgabe festgeschrieben wird, die mittels Leistungsauftrag an Private übertragen werden kann. Die Begründung dafür lautete, dass die Herausgabe einer Identität eine hoheitliche Kernaufgabe des Staates sei. Der Staat müsse die Verantwortung für und die Kontrolle über diesen Prozess haben. Zudem werde diesbezüglich dem Staat am meisten Vertrauen entgegengebracht.

Die Kommission lehnte diesen Antrag ab. Der Staat führt die Register mit den Daten, die zur Identifikation nötig sind. Private sollen dementsprechend Karten, USB-Sticks oder Apps entwickeln und herausgeben. Der Staat gibt also seine Kernaufgabe bei der Ausstellung einer E-ID nicht aus der Hand. Er wird weiterhin für die amtliche Prüfung und Bestätigung der Existenz einer Person und für die Festlegung der Identitätsmerkmale zuständig sein. Eine solche Identitätsstelle wird bei Fedpol angesiedelt sein. Sicherheit und Kontrolle sind so gewährleistet. Die Kommission lehnte den Rückweisungsantrag mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Sie ist klar der Meinung, dass der Gesetzentwurf solide Rahmenbedingungen für die korrekte und sichere Anwendung der E-ID schafft. Er ermöglicht die Umsetzung einer innovativen [PAGE 481] E-ID-Lösung, die auf einer Rollenaufteilung zwischen Staat und Privaten basiert.

Ich bitte Sie namens der Kommission, auf das Gesetz einzutreten und die Rückweisung abzulehnen.

[VS]

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