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Flach Beat · Nationalrat · 2019-03-20

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-03-20

Wortprotokoll

Namens der grünliberalen Fraktion bitte ich Sie, hier bei Artikel 1 und bei Artikel 12 den Minderheitsanträgen Arslan zu folgen.

Worum geht es? Wir haben es hier eigentlich mit einem regelrechten Stilbruch zu tun. Ich habe es eingangs im Eintretensvotum erklärt, dass wir hier in diesem Gesetz ein System haben, in dem der Staat gewisse Aufgaben übernimmt, die absolut hoheitlich sind, in dem er alleine die Macht und auch die Aufsicht haben soll, beispielsweise bei den Datenbanken des Fedpol. Auf der anderen Seite haben wir private Player, die mit Innovation auch einen Markt und eine Plattform für diese E-ID schaffen sollen. [PAGE 493]

Jetzt beginnt der Staat in Artikel 1 und insbesondere dann in Artikel 12 des Gesetzes, wieder Mami zu spielen, und sagt: "Ja, wir geben euch hier diese Möglichkeit, und ihr sollt sie auch nutzen können - aber wir sagen euch dann auch gleich noch, wie ihr sie nutzen könnt! Nicht die Identity Provider, also die Anbieter, sondern wir, der Staat, wollen euch das sagen! Wir sagen euch beispielsweise, dass ihr diese E-ID unter keinen Umständen weitergeben dürft." Die Folgen davon nennt er nicht, es gibt keine Strafbestimmungen oder so etwas Ähnliches, sondern es heisst einfach im Gesetz, man solle das nicht tun, das sei nicht erlaubt. Damit befinden wir uns dann in einem Bereich des Rechts, in dem diese Bestimmung einfach folgenlos im Gesetz steht und dann wahrscheinlich einfach eine Haftungsfrage auslöst, falls sie missbraucht oder entgegen dem Sinn des Gesetzes gebraucht wird. Wenn ich also im E-Banking die E-ID meiner Frau, die vieles für mich macht, angebe, um etwas zu bestellen, wo sonst immer ich angemeldet bin, mache ich mich dann strafbar? Nein, das mache ich mich nach dem Gesetzestext nicht, sondern es heisst einfach, ich dürfe das nicht tun. Wer ist dann haftbar dafür? Ich selber, weil ich diese E-ID nutze? Oder der Betrieb, der die E-ID zur Verfügung stellt?

Das ist einfach ein Stilbruch, und es ist nicht richtig und nicht konsistent, wenn wir hier im Gesetz über den Mechanismus der E-ID deren Nutzern Vorschriften machen, die man genauso gut privatrechtlich machen kann. Der Identity Provider kann nämlich den E-ID-Nutzern sagen, was sie mit dieser Identität tun dürfen und was nicht. Wenn ich das eben unsorgfältig mache, dann trage ich selbstverständlich auch ein gewisses Risiko, in die Haftung zu kommen.

Ich bitte Sie deshalb, hier bei Artikel 1 der Minderheit Arslan zu folgen, damit wir wieder ein klares und sauberes Gesetz haben.