Markwalder Christa · Nationalrat · 2019-03-20
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-20
Wortprotokoll
Selbstverständlich ist es auch unserer Fraktion ein Anliegen, dass Menschen mit Behinderung keine Benachteiligung bei der Beantragung einer E-ID erfahren. Wir haben uns überlegt, für welche Menschen mit Behinderung dies überhaupt ein Problem darstellen könnte, und sind zum Schluss gekommen, dass dies vor allem für sehbehinderte Menschen ein Problem sein könnte. Heutzutage kennen wir aber IT-Lösungen, die geschriebene Texte in akustische Signale übersetzen können, sodass wir davon ausgehen, dass es, ohne dass dies im Gesetz speziell erwähnt werden muss, technisch möglich ist, dass die E-ID barrierefrei beantragt werden kann.
Wir haben überdies nicht nur diesen Minderheitsantrag zu Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe cbis, sondern auch einen Minderheitsantrag zu Absatz 3, der eine Delegationsnorm darstellt; der Bundesrat kann dann noch die Einzelheiten ausführen. Ich muss Sie einfach daran erinnern, mein Vorredner hat es bereits gesagt: Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt auch hier. Wenn man der Argumentation von Herrn Guhl ganz gut zugehört hat, kommt man eben schon zum Schluss, dass die Aufsicht über die Identity Provider derjenigen über konzessionierte Anbieter nahekommt und man deshalb davon ausgehen kann, dass die Privaten nicht weniger Barrierefreiheit anbieten müssen, als dies staatliche Unternehmen tun müssen. In diesem Bereich sind wir wahrscheinlich ein wenig in einer Grauzone, aber wir gehen wirklich davon aus, dass es auch im Interesse der Identity Provider ist, barrierefreie Zugänge anzubieten.
Dann haben wir die Minderheit Arslan zu Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe j, die eine prompte Datenvernichtung der Identity Provider will. Nun müssen Sie zuvor aber auch Buchstabe i lesen. Buchstabe i nennt eine Pflicht des Identity Providers und sagt: "Er gewährt der Inhaberin oder dem Inhaber der E-ID online Zugang zu den Daten, die bei der Anwendung der E-ID entstehen, sowie zu deren oder dessen Personenidentifizierungsdaten nach Artikel 5." Wenn Sie nun der Minderheit Arslan folgen, dann haben Sie keinen Zugriff mehr zu Ihren Daten, die Ihnen Ihr Identity Provider zur Verfügung stellen sollte. Das ist wie bei einer Kreditkartenabrechnung. Dort möchten Sie ja Ende Monat auch sehen, was Sie mit Ihrer Kreditkarte jeweils bezahlt haben. Deswegen auch diese Norm in Buchstabe j des Entwurfes des Bundesrates: So können Sie sechs Monate lang schauen, wofür Sie Ihre E-ID eingesetzt haben.
Schliesslich haben wir zu Buchstabe m den Antrag der Minderheit Marti Min Li, die nicht an den Wettbewerb glaubt, sondern hier administrierte Preise für E-ID einführen möchte. Aus freisinnig-liberaler Sicht ist das natürlich ein No-go. Wir glauben an den Wettbewerb und wollen nicht, dass der Staat hier preislich eingreift.
Schliesslich haben wir zu Buchstabe n noch den zweiten Minderheitsantrag Arslan in diesem Artikel. Diese Bestimmung betrachten wir schlichtweg als überflüssig, weil das Verbot, die Daten für eigene Zwecke zu nutzen oder daraus einen Nutzen zu ziehen, bereits im Datenschutzgesetz geregelt ist. Wir brauchen hier also keine spezielle Zusatznorm.
In diesem Sinne bitte ich Sie, immer der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge entsprechend abzulehnen.