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Schweiger Rolf · Ständerat · 2002-06-20

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Auf den ersten Blick unterscheidet sich die Version der Kommission für Rechtsfragen unseres Rates von derjenigen des Nationalrates nur unwesentlich. Wenn Sie dies abschliessend so beurteilen sollten, würde eine solche Betrachtungsweise allerdings zu kurz greifen. Richtig ist vielmehr, dass die von der Kommission für Rechtsfragen beantragten Änderungen dort, wo sie nicht den Miteinbezug der Führungsperson zum Gegenstand haben, auf einer wesentlich anderen Optik als derjenigen des Nationalrates basieren.

Dazu - tendenziell allerdings etwas überzeichnet - Folgendes: Die verdeckte Ermittlung ist rechtsstaatlich sensibel, stellt sie doch einen schweren Eingriff, vorab in die Privatsphäre, dar. Niemand hat es gerne, wenn sich jemand ihm gegenüber als Kollege, als Kunde oder potenzieller Geschäftspartner ausgibt und er später erfahren muss, dass dieser Jemand ein von der Polizei angesetzter Ermittler ist. Dies ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass sich gerade schwere und schwerste Verbrechen oft nur durch eine verdeckte Ermittlung überhaupt aufklären oder sogar verhindern lassen.

Bei der Regelung der verdeckten Ermittlung hat der Nationalrat nun das Schwergewicht darauf gelegt, dass möglichst keine ungerechtfertigten und keine unverhältnismässigen Persönlichkeitsverletzungen vorkommen, und er hat hierfür verschiedene Sicherheitsventile vorgesehen. Das tut auch die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates. Wir haben jedoch die Intensität und Dichte solcher Sicherheitsventile nicht zum primären Massstab unserer Entscheidfindung genommen. Vielmehr haben wir den Gedanken des Persönlichkeitsrechtsschutzes dort relativiert, wo wir uns zur Annahme berechtigt glaubten, dass dies im Interesse einer effizienten und effektiven Polizeiarbeit unerlässlich sei. Ich räume durchaus ein, dass die terroristischen Ereignisse der Vergangenheit bei unseren Beratungen eine nicht zu unterschätzende Rolle gespielt haben. Auch für uns Juristen, denen die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und der Privatsphäre ein zentrales Anliegen ist und sein muss, dürfen und müssen aber Sicherheitsüberlegungen dann wegweisend sein, wenn wir erkennen müssen, dass eine zu grosse Rigorosität in der Berücksichtigung der Persönlichkeits- und Privatsphäre Erfolge in der Strafverfolgung über Gebühr erschweren oder gar verhindern könnte. Oder salopper gesagt: In Fällen schwerer Kriminalität darf eine zu rigorose Rücksichtnahme auf die Persönlichkeitsrechte von Personen, die wahrscheinlich oder auch nur möglicherweise als Täter infrage kommen, nicht so weit gehen, dass eine effektive und effiziente Polizeiarbeit erschwert wird.

Dies zu sagen ist für mich als ein dem Rechtsstaat intensiv verpflichteter Jurist gar nicht so einfach. Auch mir ist bekannt, dass Überaktivitäten der Polizei - wie im Übrigen auch des Staatsschutzes - das Wohl, die Intimität und die Zufriedenheit von uns Menschen sehr wohl und sehr intensiv zu beeinträchtigen vermögen. Als schweizerischer Parlamentarier darf ich aber polizeiliche Effizienz und Effektivität ebenfalls zum Massstab der Gesetzesarbeit in Strafverfolgungssachen machen, darf ich doch davon ausgehen, dass die staatlichen und vorab die gerichtlichen Kontroll-, Korrektur- und Transparenzmechanismen ausreichend sind, um Übertreibungen zu vermeiden.

Deshalb beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und allen vom Beschluss des Nationalrates abweichenden Anträgen der Kommission für Rechtsfragenn Ihres Rates zuzustimmen. Dies gilt insbesondere für alle Mehrheitsanträge zu den Artikeln 1quater und 6. Diese betreffen alle Belange, bei denen die Interessen der Strafverfolgung und damit auch der Sicherheit eine stärkere, zumindest aber eine ebenso starke Gewichtung wie die Interessen des Persönlichkeitsschutzes gefunden haben.

Ihre diesbezügliche Entscheidung wird nicht nur für das heute zu beratende Gesetz bedeutsam sein. Für verschiedene andere, schon bald Ihren Rat beschäftigende Gesetzesvorlagen, welche die Strafverfolgung und andere sicherheitsrelevante Bereiche betreffen, kann die heute von uns vorzunehmende Gewichtung wegweisend, zumindest aber mit beeinflussend sein.

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