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Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2019-03-21

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-21

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat die finanziellen Fragen und Risiken dieser Vorlage geprüft. Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, den vorliegenden Bundesbeschluss über 540 Millionen Franken zu genehmigen.

Der Bundesrat legt fest - Sie haben das teilweise schon gehört -, welche lebenswichtigen Güter durch private Unternehmen an Lager zu legen sind. Dies betrifft Produkte aus den Bereichen Ernährung, Energie und Heilmittel. Der Bundesrat unterstützt die Unternehmen, indem er den kreditgebenden Banken Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen gewährt, was den Unternehmen den Kreditbezug zu einem niedrigen Zinssatz ermöglicht.

Wir sind in der Finanzkommission bei der sorgfältigen und kritischen Prüfung dieser Vorlage einhellig zum Schluss gelangt, dass die Gewährung eines Verpflichtungskredits von 540 Millionen Franken bis Ende 2024 dem transparenten Ausweis der gewährten Mittel im Haushalt entspricht. Der heute gewährte Kreditumfang beträgt rund 280 Millionen Franken. Der maximale Kreditbedarf bis 2024 wird jedoch mit 540 Millionen Franken beziffert, daher die Höhe des beantragten Kredits. Der Kreditbedarf setzt sich wie folgt zusammen: 100 Millionen Franken sind für die Ernährung vorgesehen, 400 Millionen Franken für Mineralöl, 20 Millionen für Heilmittel, 7 Millionen für Dünger, 3 Millionen für industrielle Produkte und 10 Millionen für neue Lagerwaren.

Die Finanzkommission ist der Ansicht, dass es sich mit insgesamt 540 Millionen Franken zwar um einen hohen Betrag handelt, der für diese Pflichtlager eingesetzt wird. Da es sich aber um marktgängige Ware handelt, die gelagert wird, kann diese im Falle eines Konkurses unproblematisch am Markt eingelöst werden. Der vom Bund gewährte Garantiebeitrag im Falle eines Konkurses wäre aus dem Erlös der Waren gedeckt. Nach Ansicht der Finanzkommission wie auch nach Aussagen der Eidgenössischen Finanzkontrolle ist daher das mögliche Schadenausmass für den Bund gering.

Bei der Prüfung der Vorlage ist die Finanzkommission im Weiteren zur Überzeugung gelangt, dass die Lagerhaltung kostenneutral erfolgt und damit durch die Lagerhalter keine Gewinne erzielt werden. Etwaige Betriebsvorräte werden durch die Unternehmen buchhalterisch gesondert von der Pflichtlagerhaltung gelagert, sodass ein Missbrauch durch betriebsbedingte Nutzung der Lager nach Ansicht der Kommission ausgeschlossen werden kann.

Eine Besonderheit möchte ich hier noch erwähnen: Im Pharmabereich befindet sich die Pflichtlagerhaltung für Impfstoffe noch im Aufbau. Die Lagerhaltung muss daher aufgrund der Knappheit der Impfstoffe eng mit der Branche abgestimmt werden.

Die Finanzkommission weist schliesslich darauf hin, dass die Kontrolle der Lager, das heisst die interne Kontrolle wie auch deren Revision, wichtig ist. Diese erfolgt durch die Pflichtlagerorganisationen selber, mindestens jährlich durch das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und durch eine interne Revision, nach welcher der Eidgenössischen Finanzkontrolle Bericht erstattet wird.

Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen aus all diesen Gründen ebenfalls einstimmig, die Vorlage zu genehmigen.