Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-06-20
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Ich kann mir vorstellen, dass es für Nichtjuristen nicht ganz einfach ist, dieser Diskussion zu [PAGE 541] folgen, und dass es für sie insbesondere nicht ganz einfach ist zu entscheiden, wie man weiter vorgehen sollte.
Ich bin Jurist, aber ich bin nicht Strafrechtler. Für mich gibt es hier nur einen Entscheid: Es muss eine Differenz zum Nationalrat geschaffen werden. Die Überlegungen der Kommissionsmehrheit - insbesondere auch die Ausführungen von Kollege Bürgi - haben etwas für sich, namentlich auch im Vergleich mit den Bestimmungen über die Haftgründe. Aber - gestatten Sie mir diese Offenheit - ich glaube, die Kommissionsmehrheit hat das, was sie eigentlich wollte, in der von ihr vorgeschlagenen Fassung mangelhaft umgesetzt. Insbesondere Absatz 2 ist missverständlich, weil man daraus schliessen könnte, dass in jedem Fall bei einer Straftat die verdeckte Ermittlung möglich ist, wenn sie mehrfach, gewerbsmässig oder bandenmässig begangen wird, obwohl nach der Systematik, streng rechtlich gesehen, etwas anderes gilt. Der Antrag der Kommissionsmehrheit muss besser formuliert werden.
Ich teile die Auffassung von Herrn Schmid in Bezug auf den Verdacht. Der Verdacht muss ein "dringender" sein. Ich sehe nicht ganz ein, warum die Kommissionsmehrheit das herausgestrichen hat.
Wegen diesen beiden Elementen müsste die Formulierung überarbeitet werden. Ich werde deshalb folgendermassen entscheiden: Ich werde der Mehrheit folgen, unter den erwähnten Vorbehalten. Die vorgetragenen Überlegungen müssen in der Differenzbereinigung, d. h. in der zweiten Runde im Nationalrat, aufgenommen werden. Wenn sie der Nationalrat nicht aufnimmt, müsste dies unsere Kommission tun und diesen Artikel so formulieren, dass er zum Ausdruck bringt, was die Kommission effektiv will.
Herr Kollege Marty hat gesagt, man solle der Mehrheit zustimmen, weil von Experten geltend gemacht worden sei, dass der Katalog in Absatz 2 zu weit gehe. Wenn dem so wäre und wir uns dem Nationalrat anschliessen sollten, dann müsste dieser Katalog überarbeitet werden.
Ich werde der Mehrheit zustimmen, mit den entsprechenden Vorbehalten. Wenn es am Schluss nicht so herauskommen sollte, wie ich es dargelegt habe, wäre dies für mich ein wesentlicher Grund, um allenfalls zu diesem Gesetz Nein zu sagen. Wir sind hier wirklich in einem rechtsstaatlich äusserst sensiblen Bereich.