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Müller Leo · Nationalrat · 2019-03-21

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-03-21

Wortprotokoll

Es geht hier um die Motion Savary 18.3241. Thematisch geht es um Agroscope. Der Bundesrat hat am 9. März 2018 kommuniziert, dass er die landwirtschaftliche Forschung an einem einzigen Standort, und zwar im freiburgischen Posieux, konzentrieren und zusammenlegen und somit zentralisieren will. Das hat grosses Erstaunen ausgelöst und einen politischen Sturm der Entrüstung verursacht. Allein hier im Bundesparlament sind danach gegen zwanzig Vorstösse eingereicht worden. Auch in vielen Kantonen wurde diese Zentralisierungsstrategie auf dem politischen Parkett diskutiert und grossmehrheitlich abgelehnt.

Frau Ständerätin Géraldine Savary hat am 15. März 2018 die vorliegende Motion eingereicht, mit der sie beantragt, in Artikel 114 des Landwirtschaftsgesetzes eine Änderung vorzunehmen. Heute heisst es dort in Absatz 1: "Der Bund kann landwirtschaftliche Forschungsanstalten betreiben." Mit ihrer Motion verlangt Frau Savary, dass dort eine verpflichtende Formulierung aufgenommen wird, das heisst, dass festgeschrieben wird, dass der Bund Forschungsanstalten zu betreiben hat. Die Motionärin will damit erreichen, dass der Bund verpflichtet ist, solche Forschungsanstalten zu betreiben. Es heisst dann zwar in Artikel 114 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes, dass diese landwirtschaftlichen Forschungsanstalten auf verschiedene Landesgegenden zu verteilen sind; da aber der Bund nicht zum Betrieb verpflichtet ist, nützt diese Dezentralisierungsformulierung nichts, denn wenn man nichts macht, kann man auch nichts dezentralisieren. Dies ist mit der heutigen Kann-Formulierung so. Deshalb soll in Absatz 1 eben diese verpflichtende Formulierung aufgenommen werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Er sagt, er habe bereits einen Beschluss gefasst, er wolle nämlich eine Zentrale behalten und zwei Hubs errichten. Dazu kommen verschiedene Niederlassungen oder Satelliten, wie er das genannt hat, verteilt auf die verschiedenen Regionen unseres Landes. Das ist aber ein bundesrätlicher Beschluss, der immer wieder geändert werden kann.

Der Bundesrat argumentiert, es brauche hier keine Gesetzesänderung mehr. Der Ständerat ist da anderer Meinung und findet, das müsse ins Gesetz geschrieben werden, damit dann auch der Gesetzgeber eine Änderung vornehmen kann, wenn er dies möchte, oder eben nicht, wenn er das nicht möchte.

Der Ständerat hat diese Motion am 6. Juni 2018 mit 28 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die vorberatende Kommission unseres Rates, die WAK, hat sich am 13.[NB]November 2018 mit dieser Motion befasst. Sie beantragt Ihnen mit 19 zu 6 Stimmen, sie gutzuheissen. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, diese Motion anzunehmen.