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Schweiger Rolf · Ständerat · 2002-06-20

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Zum Votum von Kollege Epiney, ich kann mich äusserst kurz fassen: Ich gehe mit Herrn Studer vollumfänglich einig, dass alles dafür getan werden muss, dass niemand als Agent Provocateur auftritt. Man muss sich aber auch der prozessualen Situation bewusst sein. Wenn es so wäre, dass es bereits bei der kleinsten, von der Verteidigung behaupteten Überschreitung dessen, was ein Ermittler tun darf, nicht mehr möglich wäre, die vom Ermittler entdeckten Erkenntnisse im Prozess zu verwerten, dann wäre es künftig das zentrale Argumentarium aller Verteidiger in diesen Prozessen, nur und ausschliesslich darauf herumzuhacken, ob die Grenze des Zulässigen überschritten wurde oder nicht. Das Prozessthema würde damit - wie in anderen Staaten - auf eine prozessuale Form eingeschränkt, die es selbst dann verunmöglichen würde, zu einem Urteil zu gelangen, das der Sache gerecht würde, wenn die Überschreitung relativ geringfügig wäre.

Die Überlegung unserer Kommission ist sachgerechter. Man sollte kein absolutes Verbot des Verwendens stipulieren; die Konsequenz sollte also nicht darin bestehen, dass jede Verwendung ausgeschlossen ist, sondern darin, dass der Richter dies im Rahmen der Strafzumessung beachten kann. Ich gebe durchaus zu, dass hier gewisse Überlegungen der prozessualen Pragmatik auch eine gewisse Rolle gespielt haben. Die rechtsstaatliche Idee des Verhinderns des Agent Provocateur kann aber auch auf diese Art und Weise erreicht werden.