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Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2019-05-07

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-05-07

Wortprotokoll

Kollege Albert Vitali und ich teilen uns die Sprechzeit für die FDP-Liberale Fraktion auf. Ich werde vor allem zur Ausgangslage sprechen, und Kollege Vitali übernimmt die Ausführungen zur Haltung der Fraktion zu den Anträgen des Bundesrates und der Kommission. Ganz im Sinne des NFA sprechen somit ein Vertreter eines Geberkantons und ein Vertreter eines Nehmerkantons zur Vorlage. Wir werden beide gemeinsam beantragen, auf die für unser Land, für den Zusammenhalt unseres Landes so wichtige Vorlage einzutreten.

Der von der Konferenz der Kantonsregierungen gestützt auf den dritten Wirksamkeitsbericht ausgearbeitete und vom Bundesrat weitgehend übernommene Revisionsentwurf hat ein zentrales Hauptelement: die garantierte Mindestausstattung für jeden Kanton von mindestens 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels. Grund für die Änderung ist, dass sich aufgrund des geltenden Systems die Ausgleichszahlungen stark erhöht haben und die bisherige minimale Pro-Kopf-Ausstattung von allen Kantonen übertroffen wurde.

Die FDP steht für gesunde und stabile Staatsfinanzen und für einen nachhaltig geführten Bundeshaushalt ein. Die Notwendigkeit eines angemessenen horizontalen Finanzausgleichs zwischen den Kantonen ist daher für uns unbestritten. Die Solidarität darf aber nicht überstrapaziert werden.

Der NFA stellt für die Kantone eine zum Teil grosse Herausforderung dar. Bei der diesjährigen Überprüfung wurde er deshalb von der KdK - im Gegensatz zum Vorgehen vor vier Jahren - während eineinhalb Jahren sorgfältig, intensiv und im engen Austausch mit den Nehmer- und Geberkantonen ausgearbeitet und optimiert. Er wurde auch gezielt und ausgewogen den Spezifitäten und wirtschaftlichen Aussichten der jeweiligen kantonalen Staatshaushalte angepasst.

In der Botschaft schlägt der Bundesrat weitere Anpassungen vor. Der Bundesanteil am Ressourcenausgleich wird auf das verfassungsmässige Maximum erhöht. Die einzubringenden Bundesmittel reduzieren sich durch die Änderung der Berechnungsmethode gegenüber heute um bis zu 280 Millionen [PAGE 642] Franken pro Jahr. Der Bundesrat kommt nun den Kantonen sehr entgegen und ist bereit, diese Mittel in den nächsten sechs Jahren vollumfänglich den Kantonen zur Verfügung zu stellen, um die Auswirkungen der Anpassungen zu mildern. Sie sollen zur einen Hälfte dem soziodemografischen Lastenausgleich zugutekommen, zur anderen Hälfte sind sie - zeitlich befristet - in den Jahren 2021 bis 2025 degressiv auszugestalten, und sie sollen den ressourcenschwachen Kantonen zufliessen. Die Dotationen des Ressourcen- und des Lastenausgleichs sollen richtigerweise nicht mehr alle vier Jahre mittels eines Bundesbeschlusses festgelegt werden, sondern im Gesetz verankert und jährlich fortgeschrieben werden. Die Berücksichtigung der Vermögen im Ressourcenpotenzial der Kantone wird zudem leicht angepasst. Der nächste Wirksamkeitsbericht soll einmalig eine Periode von sechs anstatt von vier Jahren umfassen.

Die vorliegende, vom Bundesrat und von der KdK beantragte Optimierung des NFA-Systems ist aus der Sicht der FDP-Liberalen Fraktion überzeugend und zukunftsgerichtet ausgearbeitet worden. Die Vorlage wurde, wie wir wissen, im Vorfeld der Beratungen unseres Rates von 22 Kantonen ausdrücklich unterstützt, zum Teil mittels Regierungsrats- respektive sogar Kantonsratsbeschlüssen. Nur zwei Kantone haben den Vorschlag abgelehnt; zwei Kantone haben sich der Stimme enthalten.

Ich übergebe jetzt meinem Kollegen Albert Vitali das Wort für die Beurteilung der Anträge der Kommission.