Hadorn Philipp · Nationalrat · 2019-05-07
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-05-07
Wortprotokoll
Der Finanzausgleich ist ein Zeichen der Solidarität in unserem Land, das die unterschiedlichsten Ressourcenstärken der Regionen berücksichtigen soll. Aus unserer Sicht soll der Ausgleich möglichst so erfolgen, dass Menschen in allen Regionen bzw. in allen Kantonen unseres Landes möglichst ausgeglichene öffentliche Staatsfinanzen vorfinden und dass damit Umfang und Qualität der staatlichen Leistungen allen Bewohnerinnen und Bewohnern gleichwertig zur Verfügung stehen.
Nach langem Ringen haben sich die Kantone in gewissen Fragen geeinigt, und ich erlaube mir doch noch, kurz etwas zur zurückgezogenen Minderheit Keller Peter zu sagen; dies als einer, der aus einem Kanton kommt, der infolge des Kantonalbank-Debakels eher arm- als schlankgespart wurde. Wenn ich auf das zurückschaue, denke ich, müssen wir Folgendes sehen: Wenn heute mangelhafte Ressourcen vorhanden sind, hat das facettenreiche Gründe. Vielleicht sind einige selbstverschuldet, mehrheitlich sind es aber Rahmenbedingungen, die wir nicht selber beeinflussen können. Entsprechend muss da die Solidarität spielen, und es ist kaum davon auszugehen, dass Nehmerkantone dann im grösseren Ausmass mit Rolls-Royce oder BMW unterwegs sind, sondern davon, dass sie sich schlussendlich immer noch den Umständen anzupassen haben. Der Minderheitsantrag [PAGE 649] Keller Peter ist zurückgezogen, dazu muss ich mich nicht weiter äussern.
Zur Minderheit Schwander: Sie verlangt mit dem Konzept zur Anpassung des Zeta-Faktors faktisch, dass mit der Gestaltung der Unternehmenssteuern ein Kanton die Möglichkeit hat, durch geringere Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials weniger Finanzausgleich bezahlen zu müssen. Konkret könnten Dumpingsteuern für Unternehmen, also freiwilliger Verzicht auf Einnahmen, erfolgen, was dann faktisch kollektiv getragen werden müsste, weil es weniger Solidarität in der Gemeinschaft der Kantone gäbe. Dies widerspricht der Idee des Ressourcenausgleichs. Zudem betrifft der Minderheitsantrag Schwander gerade auch noch eine Vorlage, über die das Volk erst am 19. Mai abstimmen wird, die Staf. Es ist ziemlich stossend, wenn wir bereits vor der Abstimmung wieder Anpassungen vornehmen möchten. Dazu widerspricht eine solche Option auch der Idee des Finanz- und Lastenausgleichs.
Der Diskussion, ob nicht hoheitsrechtliche Bezüge auch berücksichtigt werden müssten, konnten einige Mitglieder unserer Fraktion doch etwas abgewinnen. Die vorliegende Minderheit Schwander ist allerdings ein Konzept mit mehr Nachteilen als Vorteilen. Die SP-Fraktion lehnt diese deshalb ab.
In Artikel 19c Absatz 2 geht es um die temporären Abfederungsmassnahmen zugunsten der ressourcenschwachen Kantone, die mit dem Systemwechsel eine Schwächung erfahren. Die Minderheit Egger Thomas verlangt, dass die hierzu zur Verfügung stehenden Mittel von 2022 bis 2025 stabil bleiben sollen und der Schlüssel für deren Verteilung sich nach den Verlusten der ressourcenschwachen Kantone ausrichten soll. Dies war unseres Erachtens eigentlich auch die Idee dieser Abfederungsmassnahmen; diese sollen den ressourcenschwachen Kantonen eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen.
Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Egger Thomas.