Müller Thomas · Nationalrat · 2019-05-07
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-05-07
Wortprotokoll
Ich lege Ihnen die Haltung der Finanzkommission zu den vier Minderheitsanträgen in Block 3 dar, inklusive Standesinitiative Luzern.
Die Minderheit Kiener Nellen bei Artikel 18 Absatz 4 will die Berichterstattung in der Jahresrechnung erweitern. Die Finanzkommission hat diesen Antrag mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Sie ist der Auffassung, dass die Staatsrechnung nicht mit Berichtspunkten überlastet werden soll, die mit der Rechnung nicht in direktem Zusammenhang stehen.
Die Minderheit Kiener Nellen zu Artikel 19b will den nächsten Wirksamkeitsbericht mit einem Berichtszeitraum von 2020 bis 2024 um ein Jahr auf das Jahr 2023 vorziehen. Die Kommission hat diesen Antrag mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Die Minderheit Bourgeois zu Artikel 19c betrifft die auf fünf Jahre zeitlich befristeten Zahlungen an die [PAGE 660] ressourcenschwachen Kantone zur Abfederung der Kürzung der Mindestausstattung. Die Minderheit Bourgeois beantragt, im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes für die Jahre 2020 bis 2025 erneut zu prüfen, ob die Zahlungen noch notwendig sind. Die Kommission hat diesen Antrag mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt. Wesentlich war die Überlegung, die volle Handlungsfreiheit zu erhalten. Falls bereits heute ein Hinweis auf die allfällige Fortführung der befristeten Zahlungen ins Gesetz aufgenommen würde, würden damit vermutlich Erwartungen geweckt, für welche die Verfassungsgrundlage fehlt.
Ein kurzer Ausblick zum Stand der Beratung: Wenn Sie auch in diesem Block den Anträgen der Finanzkommission folgen, verbleibt als einzige Differenz zum Ständerat die Koordinationsbestimmung zur Staf-Vorlage in Artikel 3, dann sind die Differenzen wirklich nicht mehr gross.
Zur Haltung der Finanzkommission zur Standesinitiative Luzern haben Sie einen schriftlichen Bericht erhalten. Die Finanzkommission hat im Rahmen der Vorprüfung der Standesinitiative am 18. Januar 2019 Regierungsrat Marcel Schwerzmann angehört. Ziel der Standesinitiative ist es, Fehlanreize für die Nehmerkantone beim NFA zu korrigieren. Es geht um die Gewichtung der Unternehmensgewinne.
Der Ständerat hat in der Wintersession 2018 das Anliegen des Kantons Luzern im Grundsatz anerkannt, aber dennoch einstimmig beschlossen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Wesentliche Überlegung des Ständerates war, dass das Anliegen mit der Einführung des Zeta-Faktors in der Staf-Vorlage für den Moment erfüllt ist. Die Finanzkommission des Nationalrates hat sich dieser Überlegung angeschlossen und mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, dem Nationalrat zu beantragen, der Standesinitiative ebenfalls keine Folge zu geben. Die Minderheit Grüter beantragt Folgegeben.