Bieri Peter · Ständerat · 2002-06-20
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Beim 7. Kapitel handelt es sich um eines der allerwichtigsten Kapitel; es betrifft die Frage der Finanzierung. Die Finanzierung hat uns in der Kommission sehr intensiv beschäftigt. Dabei haben wir nach der Ausgestaltung der Pauschalfinanzierung gefragt. Zum einen haben wir uns die Frage gestellt, ob wir nach dem Lehrortsprinzip oder dem Schulortsprinzip finanzieren sollen. Auch haben wir uns intensiv mit der Frage der möglichen Differenzierung von Pauschalbeiträgen auseinander gesetzt. Die dritte Frage betraf die Höhe der Bundesbeiträge.
Obwohl sie nicht weniger wichtig ist, gab die Frage von Übergangsbestimmungen für die Einführung sowohl des neuen Systems als auch der höheren Bundesbeteiligung zu keinen grossen Diskussion Anlass. Die Kommission kam zum Schluss, dass hier eine vierjährige Übergangsfrist gelten soll. Die Kantone sollen Zeit haben, sich an die neuen Geldflüsse zu gewöhnen. Der Pauschalanteil soll daher Schritt für Schritt eine immer grössere Bedeutung gewinnen. Der Bund seinerseits soll sein zusätzliches finanzielles Engagement ebenfalls schrittweise hochfahren. Es wäre eine Überforderung des Systems, plötzlich zusätzliche 200 Millionen Franken im Jahr in die Berufsbildung zu investieren, da Reformen ja nicht von heute auf morgen anfallen. So weit meine Ausführungen zu den Übergangsbestimmungen. Ich habe sie hier angesprochen, weil sie im Zusammenhang mit der Finanzierung stehen.
Was die Pauschalierung betrifft, so hat sich die Kommission - übrigens im Einverständnis mit der EDK - klar für eine Zuteilung aufgrund des Lehrortes entschieden. Die ebenfalls geprüfte Variante Schulort weist verschiedene Nachteile auf. Sie würde zu weniger Transparenz und zu erhöhten Verwaltungskosten führen. Sie würde eingespielte Mechanismen der kantonalen Schulabkommen verkomplizieren und dem Grundsatz, dass Berufsbildung mehr ist als reiner Schulunterricht, nicht Rechnung tragen.
Über die Frage der Differenzierung der Pauschalen werden wir heute einmal mehr diskutieren müssen, weil entsprechende Anträge vorhanden sind. Hier sind wir zum Schluss gekommen, dass möglichst keine Differenzierungen angebracht werden sollen. Vom BBT in Auftrag gegebene Studien haben gezeigt, dass die zusätzliche Berücksichtigung von Kosten für aufwendigere und weniger aufwendige Berufe ausser Mehraufwand wenig bringt.
Es lassen sich noch viele andere Korrekturfaktoren ausdenken, so etwa der Ausländeranteil bei den Lehrlingen, die Randlage, die Strukturschwäche usw. Soll die Pauschale ihren Zweck erfüllen, nämlich die Unterstützung einer selbstverantwortlichen Berufsbildungspolitik der Kantone, so ist allenfalls von fehlsteuernden Differenzierungen abzusehen. Gezielte Interventionen müssen separat ausgewiesen werden. Dazu dienen andere Mittel, nämlich die Finanzierung von Innovationen und die Abgeltung von besonderen Leistungen im öffentlichen Interesse. Der Einsatz dieser Mittel soll durch die Berufsbildungskommission überwacht und damit unter einheitliche Gesichtspunkte gestellt werden.
Bei der Höhe des Bundesanteils liessen wir uns von folgenden Überlegungen leiten: Es steht ausser Zweifel, dass sich der Bund bei der Subventionierung der beruflichen Bildung in den vergangenen Jahren laufend desengagiert hat. Sein Anteil liegt heute mittlerweile bei knapp 16 Prozent der Ausgaben der öffentlichen Hand. In der Botschaft ging der Bundesrat noch von 18 Prozent aus. Sollen wir nun dem Nationalrat folgen, der den Bundesanteil für die Kantone auf 25 Prozent festgelegt und die übrigen Ausgaben des Bundes für die Berufsbildung noch dazugerechnet hat, oder sollen wir dem Bundesrat folgen, der für den Bund eine Obergrenze von 25 Prozent vorsieht? Wir entschieden uns aus finanzpolitischen Gründen für den Bundesrat. Die finanziellen Mittel des Bundes sind bekanntermassen knapp. Es macht daher wenig Sinn, bei einem Gesetz hohe Anteile festzulegen, die das gleiche Parlament bei seinen Finanz- und Budgetbeschlüssen umgehend wieder rückgängig machen wird.
In absoluten Zahlen heisst dies: Der Bund erhöht seinen Beitrag von heute rund 400 Millionen auf über 600 Millionen Franken. Bei der Fassung des Nationalrates wären es noch etwa 100 Millionen Franken mehr. Allein diese 2,5 Prozent, die der Nationalrat über die 25 Prozent hinausgehen will, machen 60 bis 70 Millionen Franken aus. Diese Grössenordnung ist der Grund, weshalb wir Ihnen vorschlagen, den Bundesanteil insgesamt bei 25 Prozent zu belassen.