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Semadeni Silva · Nationalrat · 2019-05-08

Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-05-08

Wortprotokoll

Spiego brevemente e velocemente le mie sei proposte di minoranza riguardo all'articolo 7a.

Wie bei der Verkürzung der Schonzeiten in Artikel 5 Absatz 5 soll der Bund nur angehört werden; dieser Anhörung haben Sie vorhin zugestimmt. Artikel 7a[NB]Absatz 1 betrifft aber den Abschuss geschützter Tiere, weshalb die[NB]Kompetenzänderung gravierender ist: Eine einfache Anhörung anstatt der Zustimmung des Bundes schwächt den bundesrechtlichen Artenschutz und erschwert ein landesweit einheitliches Vorgehen.

Einige Kantone stehen stark unter dem Druck von Organisationen, die die Wiederausrottung des Wolfes anstreben. Sie erhalten mit der neuen Regelung zu viel Spielraum, auf Kosten des Artenschutzes. Mit der neuen Bestimmung könnten sie ganze Bestände geschützter Wildtiere regulieren. Die heutige Kompetenzordnung, die Rechtssicherheit garantiert, soll daher verschlankt, aber beibehalten werden. Sie basiert auf dem Grundsatz "Jagd bei den Kantonen, Schutz beim Bund". Die Verantwortung für den Schutz geschützter Wildtiere trägt laut Bundesverfassung der Bund. Es soll so bleiben, Wildtiere kennen keine Kantons- oder Landesgrenzen. Noch 2012 führte der Bundesrat sechs Gründe auf, warum der Artenschutz Bundessache bleiben muss. Daher beantrage ich bei Artikel 7a Absatz 1, die Zustimmung durch den Bund beizubehalten, delegiert vom Departement an das Bafu.

Artikel 7a Absatz 1 Buchstabe b betrifft den Zeitraum für den proaktiven Abschuss von Wölfen: Er ist auch vom[NB]Bundesrat viel zu lang festgelegt worden, der Ständerat überbordet mit seinen sieben Monaten; die heutige Praxis beträgt zwei Monate. Bereits ab Anfang November sind die Jungwölfe kaum von Elterntieren zu unterscheiden. Beim Abschuss der Elterntiere drohten aber die Auflösung des Rudels und unberechenbares Verhalten der überlebenden Tiere.

Mit der Regelung bei Artikel 7a Absatz 1 Buchstabe c kann der Bundesrat beliebig viele geschützte Tierarten erleichtert zur Regulierung freigeben - mit fatalen Auswirkungen auf den Artenschutz. Es geht um Luchse und Biber, aber auch um Vögel wie Haubentaucher, Gänsesäger, Mittelmeermöwen oder Graugänse und andere, irgendwie störende Wildtiere. Wir haben heute für solche Fälle[NB]bereits eine gutfunktionierende Praxis; das haben wir[NB]letztes Jahr bei der[NB]Höckerschwanregulierung in[NB]Buochs/NW, erlebt. Der Bundesrat soll keinen "Freipass" erhalten, um die auf der Abschussliste stehenden Arten auf dem[NB]Verordnungsweg selbstständig zu verlängern. Dieses Vorhaben untergräbt den Artenschutz und geht weit über die Motion[NB]Engler 14.3151, "Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung", hinaus, die nur den Wolf regulieren will. Ich beantrage deshalb, Artikel 7a Absatz 1 Buchstabe c zu streichen.

Die Verwaltung hat in der Kommission bestätigt, dass der neue Artikel 7a Absatz 4 den Kantonen die Dezimierung eines Wolfsrudels allein aufgrund seiner Existenz erlaubt, das heisst, dass jedes Jahr die Hälfte des Nachwuchses eines Rudels abgeschossen werden kann. Das geht viel zu weit. Die Motion Engler sieht zur Regulierung eines Wolfsbestandes insbesondere Massnahmen bei Tieren vor, "die sich an ausreichend geschützte Herden oder Weiden wagen oder das scheue Verhalten gegenüber dem Menschen zu verlieren beginnen". Dem kann ich zustimmen. Die nun angestrebte Regulierung führt hingegen zu Abschüssen auf Vorrat. Sowohl die Gründe für solche Eingriffe als auch deren Auswirkungen müssten aber nachvollziehbar sein. Eingriffe in ein Rudel dürfen nicht aufgrund von politischem Druck, wegen Stimmungsmache in den Medien oder ohne fundierte Risikoabwägung erfolgen.

Die Situation der rund fünfzig in der Schweiz lebenden Wölfe mit vier Rudeln und einigen nachgewiesenen Wolfspaaren ohne Nachwuchs ist nicht vergleichbar mit derjenigen der inzwischen 15[NB]000 bis 17[NB]000 geschützten Steinböcke, die seit über hundert Jahren wieder bei uns leben und keinerlei Feinde haben. Ich bitte Sie also, Artikel 7a Absatz 4 zu streichen.

Ich habe noch zwei weitere Minderheitsanträge, muss sie aber ziemlich schnell durchgehen. Bei Artikel 7a Absatz 5 möchte ich Ihnen beliebt machen, dass nur die Aufsichtsorgane Regulationen aufnehmen können und nicht Jäger und Jägerinnen, denen das Know-how fehlt.

Bei Artikel 7a Absatz 6 sollen die positiven Wirkungen der Wolfspräsenz auf den Wald speziell berücksichtigt werden. Wegen der hohen Hirschbestände nehmen Verbisse und Schälungen im Wald zu. Wölfe sind darum aus forstlicher Sicht willkommen. Das haben uns die Förster mehrmals geschrieben. Sie tragen massgeblich zur Entlastung der Wildschadensituation bei. Dies erfolgt nicht nur durch eine rein zahlenmässige Abschöpfung der Bestände, sondern auch durch ihren Einfluss auf die Wildverteilung.

Il mio tempo è scaduto. Vi prego di sostenere le mie sei proposte di minoranza nell'interesse degli animali selvatici e della foresta.