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Schilliger Peter · Nationalrat · 2019-05-08

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-05-08

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen als Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion die Empfehlungen zur Detailberatung in Block 1 übermitteln.

In Artikel 1 geht es um den Zweck des Jagdgesetzes. Hier braucht es nach unserer Meinung keine weitere Präzisierung. Wir empfehlen Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen.

In Artikel 3 geht es um die Grundsätze. Auch hier werden wir der Mehrheit folgen, weil wir der Meinung sind, weitere Präzisierungen, z. B. im Bereich der Nachsuche, brauche es nicht. Meldestellen für jede Nachsuche einzurichten und zu deklarieren führt zu einer zusätzlichen Bürokratie; dies lohnt sich nicht, weil die Nachsuche doch meistens sehr gut geregelt ist.

Die Kantone haben das Recht, das Jagdsystem und die Jagdgebiete festzulegen. Wir sind auch der Meinung, dass diese kantonale föderale Hoheit weiterhin gelten soll. Weitere Einschränkungen, wie sie in einem Minderheitsantrag aufgelistet sind, werden wir nicht unterstützen.

Artikel 4 geht auf das Thema der Jagdberechtigung ein. Wir unterstützen die Version des Bundesrates und finden sowohl die Mindestvorgabe der Jagdprüfung als auch die erweiterte Möglichkeit der Kantone, gegenseitig Jagdprüfungen anzuerkennen, richtig. Ich denke, das ist im Sinne der heutigen Zeit. Die Leute sind mobil. Sie machen irgendwo eine Jagdprüfung und wohnen später an einem anderen Ort. Hier sollte eine Anerkennung gut möglich sein. In diesem Sinne macht auch die Mindestvorgabe dessen, was zu einer Jagdprüfung gehört, Sinn.

Artikel 5 geht auf die jagdbaren Arten und die Schonzeit ein. Die Kommissionsmehrheit hat sich hier der Definition des Ständerates angeschlossen. Das sehen wir gleich. Wir empfehlen Ihnen in diesem Sinne auch, sich der Mehrheit der Kommission anzuschliessen. In diesem Sinne lehnen wir auch die Einzelanträge, die Änderungsanträge Chevalley, Gugger und Gschwind, ab.

Es gibt in Artikel 5 aber eine Ausnahme, wo wir eine andere Haltung haben, nämlich bei Artikel 5 Absatz 7. Die Mehrheit unserer Fraktion wird den Minderheitsantrag Hess Lorenz unterstützen, welcher im Bereich der kantonalen Schonzeit das Beschwerderecht des Natur- und Heimatschutzes weiterhin zulassen will.

Abschliessend noch Artikel 7, der Artenschutz: Die FDP-Liberale Fraktion lehnt den Antrag der Minderheit Ruppen grossmehrheitlich ab. Wir sind der Meinung, dass der Einbezug von weiteren Nutzergruppen nicht im Gesetz weiter präzisiert werden muss. Dieser Einbezug ist heute schon möglich. Die Kantone regeln das in ihrer föderalen Hoheit und im Umgang mit ihren Nutzergruppen, und wir sind nicht der Meinung, dass wir weitere Präzisierungen einbauen müssen.

Die FDP-Liberale Fraktion wird grossmehrheitlich der Mehrheit folgen, mit wenigen Ausnahmen, die ich Ihnen aufgelistet habe.