Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2019-05-08
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-05-08
Wortprotokoll
In diesem ersten Block geht es zu einem grossen Teil um Bestimmungen, welche die Kompetenzen im Jagdbereich und die Art und Weise, wie in der Schweiz gejagt wird, betreffen. Die CVP-Fraktion stellt sich bei diesen Fragen auf den Standpunkt, dass erstens die föderalen Strukturen zu respektieren sind und dass sich zweitens die Ausübung der Jagd, so verschiedenartig sie ist, in der Schweiz bewährt hat. Es braucht weder eine Kompetenzverschiebung noch eine Revolution im Jagdbereich. Dementsprechend lehnt die CVP-Fraktion die meisten Minderheitsanträge im ersten Block ab.
Als unnötig erachtet sie beispielsweise den Minderheitsantrag Thorens Goumaz, der verlangt, der Tierschutz sei auch als Zweck des Gesetzes aufzunehmen, zumal der Tierschutz im Titel dieses Gesetzes erwähnt ist. Dieser Antrag wie auch der Minderheitsantrag Semadeni bezüglich einer professionellen Aufsicht widerspiegeln ausserdem eine Art Grundmisstrauen gegenüber den Jagdkreisen, welches unsere Partei so nicht teilt. Die Kritik ergeht insbesondere an die Revierjagdkantone, wo die Wildhüter auch Mitglieder in den Jagdgesellschaften sind. Man befürchtet dort quasi eine freundschaftlich-milde Kontrolle. Diesem Bild halte ich gerne meine persönliche Beobachtung in meinem traditionellen Revierjagdkanton entgegen: Wenn es um Tierschutz geht, wenn es um die Würde des Tieres geht, aber auch wenn es beispielsweise um die Wildbrethygiene geht, gibt es auch eine soziale Kontrolle. Es ist mitnichten so, dass ein Jäger in einer Jagdgesellschaft einfach tun und lassen kann, was er will. Das stimmt einfach nicht. Bitte legen Sie dieses Bild ab, und lehnen Sie entsprechend die Minderheitsanträge Thorens Goumaz und Semadeni ab.
Das Zusammenspiel von Bund und Kantonen wird explizit Thema in Artikel 5 Absätze 5 und 7. Über Absatz 7 und das Beschwerderecht werden wir uns bei Artikel 12 noch unterhalten. Herr Hess hat es richtig gesagt, es handelt sich dort eigentlich um ein Konzept. Wir haben Absatz 7 so verstanden, dass er sich auf Absatz 5 bezieht, also explizit auf die Schonzeiten. Wie auch immer das juristisch ist oder ausgelegt wird, es ist sicher nicht falsch, wenn wir hier eine Differenz zum Ständerat schaffen. Dann können wir das nämlich noch klären.
In Absatz 5 wird explizit das Verhältnis zwischen Kantonen und Bund angesprochen. Wir sind mit der Kommissionsmehrheit der Meinung, dass zur Verkürzung der Schonzeit keine Zustimmung des Bundes nötig ist, sondern einfach eine Anhörung. Die abschliessende Kompetenz liegt bei den Kantonen. Die Kantone kennen die Verhältnisse vor Ort, sie kennen die aktuellen Probleme, beispielsweise, wenn es um die Biodiversität oder um den Schutz einzelner Arten geht. Bitte behalten Sie diese Kompetenzen bei, ich danke Ihnen dafür.
Noch ein Wort zur oft zitierten Waldschnepfe: Es stimmt natürlich, wir haben eine verletzliche Schweizer Population, aber eine gute gesamteuropäische Population. Wir haben jetzt noch einen Einzelantrag Gschwind auf dem Tisch, welcher eigentlich einen guten Kompromiss darstellt, mit dem man die vor allem in der lateinischen Schweiz verbreitete Tradition der Jagd auf diese Art erhalten kann, gleichzeitig aber auch die verletzliche Schweizer Population nicht gefährdet, indem man die Jagd auf die Waldschnepfe nur noch einen Monat pro Jahr zulässt. Dann können auch die Hunde, die speziell dafür ausgebildet sind, gebraucht und bewegt werden. Die Tradition kann gewahrt werden, und die Population wird nicht gefährdet.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Einzelantrag Gschwind zu berücksichtigen, der bis jetzt nicht betrachtet wurde.