Bieri Peter · Ständerat · 2002-06-20
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Bei Artikel 56 Absatz 1 haben wir zwei neue Buchstaben eingeführt. Es handelt sich bei Artikel 56 um Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse. Es sind uns hier zwei Punkte wichtig, die wir zusätzlich eingefügt haben:
Zum einen sollen Massnahmen zur Integration Jugendlicher mit schulischen, sozialen oder sprachlichen Schwierigkeiten in die Berufsbildung gefördert werden. In Anerkennung der Bedeutung der Integration wollten wir den Erkenntnissen auch Taten folgen lassen bzw. waren wir bereit, finanzielle Mittel dafür bereitzustellen.
Wenn im Vorfeld der heutigen Debatte von Teilen der Organisationen der Arbeitswelt Vorbehalte angemeldet wurden, es werde hier Versäumtes aus der Volksschule zulasten der Berufsbildung nachgeholt, dann wurde unsere Zielsetzung falsch verstanden. Es geht uns vor allem um junge Ausländerinnen und Ausländer, die kurz vor dem Eintritt in die Berufsbildung in die Schweiz kommen. Sie haben vielfach Defizite in der Allgemeinbildung und sind schlecht in die Gesellschaft integriert. Mit gezielten Massnahmen soll diese Gruppe junger Menschen, die im Übrigen oft gerade in traditionellen gewerblichen Berufen tätig ist, besser integriert werden. Die Gesellschaft und die Arbeitgeber im Besonderen müssen ein hohes Interesse daran haben, dass diese jungen Menschen zu tüchtigen Berufsleuten herangebildet werden.
Im neuen Buchstaben gbis geht es um Folgendes: Aufgrund der Erfahrungen der Lehrstellenbeschlüsse I und II haben Massnahmen, innovative Ideen sowie zusätzliche Engagements der Berufsverbände und der Kantone dazu geführt, dass neue Lehrstellen angeboten werden konnten. Solche Massnahmen verdienen auch in Zukunft die Unterstützung des Bundes und sind, wie Artikel 1 Absatz 1 aufzeigt, eine Zielsetzung dieses Gesetzes.
Ich bitte Sie, diese beiden neuen Kriterien in den Leistungskatalog von Artikel 56 aufzunehmen.