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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-05-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-05-08

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen, dass Sie jetzt sinngemäss den Begriff "grosser Schaden" in den Mund genommen haben. Genau darum geht es nämlich, dass man sagt, es müsse ein "grosser Schaden" vorliegen. Ich gehe davon aus, dass man in einer Verordnung oder allenfalls in einer Weisung definiert, was "zumutbare Massnahmen" sind. Ich kann Ihnen versichern: Da lassen wir Sie nicht einfach im Stich, sondern wir werden dies definieren. Im Sinne der Verhältnismässigkeit, eines Grundprinzips unserer Gesetzgebung, kann man die zumutbaren Schutzmassnahmen dann schon definieren. Aber sie müssen [PAGE 701] verhältnismässig sein. Ich bin gerne bereit, es zusammen mit dem Fachamt dann auch so zu definieren, dass Sie wissen, worum es geht. Aber es muss eben ein "grosser Schaden" vorliegen, wie Sie dies selber richtig gesagt haben.