Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-06-20
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Es geht nur um eine sinnvolle Anpassung an Veränderungen - beileibe nicht um eine Revolution, beileibe nicht um ein Infragestellen des Ständerates, wie das heute Morgen gesagt worden ist.
Es geht um eine alte Diskussion, um eine Diskussion, die wir vor allem bei der Entstehung der heutigen Bundesverfassung schon geführt haben. Damals schon - ich erlaube mir, das als damals an dieser Diskussion Beteiligter festzuhalten - war man sich grundsätzlich über dieses Instrument einig. Man hat den Entscheid nur verschoben. Damals schon hat es der Bundesrat unterstützt, und er tut es meines Wissens noch immer. Ich bitte Sie, beim Entscheid vom letzten Mal zu bleiben.
Ein paar wenige Gründe, soweit sie noch nicht erwähnt worden sind: Entscheidungsprozesse, auch Volksrechte, verändern sich im Laufe der Zeit. Nehmen Sie das Referendum: Geschaffen worden ist es, um Entscheide des Volkes zu erreichen. Bewirkt hat es im Laufe der Jahrzehnte Verhandlungsprozesse, die Volksentscheide eben gerade vermeiden wollen. Wir haben Veränderungen im Verhältnis Bund/Kantone und unter den Kantonen - Stichworte: Zentralisierung, Verflechtung und Zusammenarbeit. Wir diskutieren beispielsweise in der Spezialkommission zur Neugestaltung des Finanzausgleiches genau derartige Fragen und stossen auf Grenzen der Mitwirkung der Kantone.
Herr Briner hat zu Recht auf die die Landesgrenzen überschreitende Zusammenarbeit hingewiesen. Wir haben in dieser Session den Zusatz zum Europäischen Rahmenübereinkommen genehmigt, gerade um eine solche Zusammenarbeit zu erleichtern. Wir suchen nach neuen Instrumenten, die diesen Veränderungen gerecht werden. Wir suchen nicht nur in der Schweiz, wir suchen sie in Europa, vor allem in Deutschland und in Österreich. Aber auch in Spanien, Italien, Belgien können Sie genau die gleiche Diskussion verfolgen.
Wir haben nun die Chance, durch unsere Volksrechtstradition eine besondere und vielleicht sogar eine etwas wirkungsvollere Kompensation zu schaffen. Das sollten wir tun, und zwar mit einem Instrument, das konstruktive Mitarbeit ermöglicht, einem Instrument, das es den Parlamenten erlaubt, den zunehmenden Einfluss von Regierungen und Verwaltungen etwas aufzuwiegen. Es ist kein Zufall, dass Kollege Plattner in der Diskussion um die Neugestaltung des Finanzausgleiches einen entsprechenden Antrag gestellt hat, um genau diese Stellung der Parlamente zu heben. Auch dort ist dieses Bedürfnis vorhanden. Wir haben im [PAGE 533] Projekt des neuen Finanzausgleiches auch versucht, die interkantonale Verordnung in den Parlamenten und im Volk der Kantone abzustützen. Auch das ist immer das gleiche Anliegen.
Der Bericht "Europa-Reformen der Kantone", EuRefKa, den wir hier vor einer Woche erwähnt haben, kommt mit dem Gutachten von Herrn Professor Aubert zum Ergebnis, dass die Kantonsinitiative eine der wenigen Möglichkeiten ist, überhaupt einen Teil der Zentralisierung, welche die europäische Zusammenarbeit mit sich bringt, zu kompensieren.
Damit bleibt die letzte Frage: Handeln wir uns, wie geltend gemacht wurde, übermässige Nebenwirkungen negativer Art ein? Ich glaube, das Risiko, dass zu viele Initiativen eingereicht würden, ist klein. Es braucht viel, bis sich acht Parlamente zu einer Lösung zusammenfinden. Dann muss man auch noch das Geld organisieren. Das ist für die Kantonsparlamente schwierig. Die Angst, dass zu viele Initiativen eingereicht würden, ist unbegründet. Es besteht auch die Angst, es gäbe viele zusätzliche Abstimmungen. Das dürfte jedoch kaum der Fall sein. Eine solche Initiative ist doch ein Instrument für Verhandlungen. Sie stellt gerade für die Bundesversammlung und für den Ständerat eine Chance dar, mit den Kantonsparlamenten Verhandlungslösungen zu finden. Der Ständerat könnte aufgewertet werden, Herr Dettling, nicht abgewertet. Das dürfte die Realität sein.
Es besteht auch die Angst, es würden extreme Forderungen aufgestellt. Wenn Sie befürchten, dass mit Kantonsinitiativen extreme Forderungen aufgestellt würden, so muss ich Ihnen sagen, dass extreme Forderungen eher von Initiativkomitees und Gruppen aufgestellt werden, aber nicht von acht Kantonsparlamenten, die sich auch innerhalb der Parlamente um Konsens bemühen müssen.
Ich kann mich einfach des Eindruckes nicht erwehren, gewissen Leuten gehe es darum, dass die Verbände und Interessengruppen ihre Vormacht im Bereich der Initiative wahren können. Das ist nicht ganz verständlich. Es geht nicht darum, dass die Rolle der Verbände abgewertet wird, aber es soll daneben auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Kantone dieses Mittel zur konstruktiven Mitarbeit benutzen können. Sicher ist hier kein Ort für eine Machtdemonstration gegenüber den Kantonen.