Büttiker Rolf · Ständerat · 2002-06-20
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Herr Dettling, ich glaube, das Resultat in der ersten Abstimmung im Ständerat war klar. Ein Resultat von 26 zu 12 Stimmen sollte eigentlich Garant dafür sein, dass es zu keiner Verlängerung der Diskussion kommt; aber aufgrund des - äusserst knappen - Stimmenverhältnisses in der Kommission muss dieses Geschäft in unserem Rat jetzt doch noch einmal diskutiert werden. Ich möchte die Argumente, die Herr Dettling vorgebracht hat und die auch im Nationalrat angeführt wurden, in fünf Punkten widerlegen:
1. Dem Argument, es gehe zu weit, acht Kantonen das gleiche Recht wie 100 000 Stimmberechtigten zu gewähren, halte ich entgegen, dass bereits 1996 im Verfassungsentwurf präzisiert wurde, das Initiativrecht könne von den kantonalen Parlamenten oder vom Volk ausgeübt werden. Es geht also nicht darum, die Kantonsregierungen zu ermächtigen, allein vom Initiativrecht Gebrauch zu machen, sondern es geht darum, das Volk oder das Parlament zu ermächtigen. Ein derart ausgestaltetes Initiativrecht geniesst also eine ebenso solide demokratische Abstützung wie die Volksinitiative.
2. Volk und Stände in der Symmetrie: Den Standpunkt, dass bereits das bestehende Kantonsreferendum einen Fremdkörper im System der Volksrechte darstelle, weise ich zurück. Ich bin im Gegenteil der Auffassung, dass die Einführung der Kantonsinitiative in Ergänzung zum [PAGE 532] Kantonsreferendum ganz im Sinne des 4. Titels der Bundesverfassung ist, der explizit Volk und Stände umfasst. Auf diese Weise würde im Bereich der direktdemokratischen Rechte die Symmetrie zwischen Volk und Ständen verstärkt. Es ist nicht einzusehen, Herr Dettling, dass wir beim Referendum die Kantone berücksichtigen, beim konstruktiven Initiativrecht aber nicht.
3. Sie haben gesagt, die Standesinitiative sei ein starkes Instrument, sie sei besser als gemeinhin angenommen. Die Standesinitiative kann man aber wirklich nicht mit dem Initiativrecht der Kantone vergleichen. In Bezug auf das Argument, mit dem Instrument der Standesinitiative verfügten die Kantone über ein wirksameres Mittel, als es die geforderte Kantonsinitiative darstelle, genügt der Hinweis, dass die Standesinitiative nicht die gleiche rechtliche Tragweite wie die Volksinitiative hat. Sie ist nur ein Initiativbegehren, über dessen Schicksal die Bundesversammlung abschliessend entscheidet. Die Standesinitiative hat sich in der Praxis grösstenteils als eine stumpfe Waffe entpuppt.
4. Jetzt wird der Kantonsinitiative immer wieder vorgeworfen, sie stehe für regionale Partikularinteressen. Den Bedenken, die Einführung der Kantonsinitiative könnte einem Regionalismus Vorschub leisten, halte ich entgegen, dass acht Kantone immerhin rund einem Drittel der Stände entsprechen. Somit bedeutet das Zustandekommen einer Kantonsinitiative weit mehr als nur die Wahrung regionaler Partikularinteressen.
5. Bezüglich des politischen Gewichtes von acht Kantonen kann festgestellt werden, dass Anliegen, welche durch die Parlamente oder durch das Stimmvolk von acht Kantonen zum Ausdruck gebracht werden, wohl kaum unnötigerweise hervorgerufene Konflikte zwischen den Bundesbehörden und den Kantonen darstellen. Ein derart breit abgestütztes Begehren verdient eingehend diskutiert und an die Hand genommen zu werden. Bei diesem Geschäft stellt sich natürlich auch die folgende Kernfrage: Wie halten wir es im Ständerat mit dem Föderalismus? Man kann es drehen und wenden, wie man will: Der vorliegende Entscheid über die Kantonsinitiative ist in gewisser Weise ein Lackmustest des Föderalismus im Ständerat. Man kann die eine oder andere Meinung vertreten, aber eines ist sicher: Zustimmung zur Mehrheit würde eine unnötige Konfrontation ausgerechnet des Ständerates mit den Kantonen bewirken; das bedeutet für mich auch eine gewisse Brüskierung und Provokation der Kantone.
Deshalb möchte ich Ihnen eigentlich beliebt machen, am ursprünglichen, klaren, mit 26 zu 12 Stimmen gefassten Beschluss festzuhalten. Ich gehe davon aus, dass der Standpunkt der Minderheit - deren Antrag in der Kommission knapp unterlag - von Frau Bundesrätin Metzler geteilt wird. Wenn sie jetzt noch etwas Herzblut für die Kantonsinitiative vergiesst, bin ich überzeugt, dass sich an der klaren Mehrheit, die wir in der ersten Abstimmung hatten, nichts ändert.