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Flach Beat · Nationalrat · 2019-06-03

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-06-03

Wortprotokoll

Auch die grünliberale Fraktion bittet Sie, auf die Änderung des Bundesgesetzes über die Enteignung einzutreten. Ich bitte Sie, überall der Mehrheit zu folgen.

Wenn der Staat eine Enteignung vornimmt, wenn der Staat einen Eingriff vornimmt in die Eigentumsrechte von Bürgerinnen und Bürgern, von Unternehmungen oder anderen juristischen Personen oder von uns allen, dann hat dies unter voller Entschädigung zu erfolgen. Die Entschädigung muss nicht nur gerecht sein, sondern sie soll auch effizient vonstattengehen und möglichst rasch erfolgen, damit die Unbill, die man dadurch erleidet, dass der Staat ins Eigentum eingreift, sei es materiell oder nur formell, nur möglichst kurz dauert.

Das modernisierte Gesetz, das uns nun vorliegt, soll vor allen Dingen bei den Abläufen Effizienzsteigerungen bringen. Es bringt aber auch eine Stärkung der Rechte von fluglärmbetroffenen Personen mit sich, und es koordiniert neu das Plangenehmigungsverfahren und das Enteignungsverfahren als kombiniertes System. Das ist eine Frage der Effizienz auf der einen Seite, aber vor allen Dingen auch der Transparenz auf der anderen Seite. Die Beschleunigung der Verfahren, die klareren Regeln auch für die Gerichtsbarkeit und das Wahlverfahren, für das neu das Bundesgericht zuständig sein soll, sind weitere Punkte, die für diese Revision sprechen.

Bei den Minderheitsanträgen finden sich noch Fragen, wie die Entschädigung zu erfolgen hat, beispielsweise bei Landwirtschaftsland. Da hat etwas Aufnahme auf die Fahne gefunden, das an Willkürlichkeit wirklich kaum noch zu überbieten ist und genau das, was ich vorhin ausgeführt habe - nämlich die Gerechtigkeit, die Transparenz und die Effizienz der Entschädigung -, wieder infrage stellt. Ich werde dann im Rahmen der Beratung der Minderheitsanträge noch einmal darauf zurückkommen.

Ich bitte Sie jetzt namens der grünliberalen Fraktion, einzutreten und dieses Gesetz aus dem Jahre 1930 zu revidieren.