preparatory:AB 245182
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-03
Wortprotokoll
Die Lärmbetroffenen können ja eine einmalige Entschädigung für den Wertverlust ihrer Liegenschaft einfordern. Ich möchte Sie fragen: Wann trifft dieser Wertverlust für eine Liegenschaft ein? Ist das der Fall, wenn in einem geänderten Betriebsreglement die Überschreitung eines Lärmgrenzwerts angekündigt wird oder wenn diese tatsächlich eintrifft?