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preparatory:AB 245188

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-03

Wortprotokoll

Bei Artikel 45 Absatz 4 geht es darum, dass auch mit der Formulierung, die im Nationalrat gewählt worden ist, die Verhältnismässigkeit jeweils im Einzelfall geprüft werden muss. Wir hatten im Text "angemessene Mehrkosten" vorgesehen. Im Nationalrat wird nur von den "Mehrkosten" gesprochen. Es ist aber klar, dass es ein verfassungsmässiges Prinzip ist, dass auch im Verwaltungsverfahren das Verhältnismässigkeitsprinzip gilt und dementsprechend die Angemessenheit der Mehrkosten nicht deutsch und deutlich genannt werden muss. Es reicht die Formulierung, die im Nationalrat gewählt worden ist.

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