Engelberger Eduard · Nationalrat · 2002-09-16
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-16
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen, das Beschwerderecht in Artikel 51 sowie das Beschwerderecht gegen kantonale Einbürgerungsentscheide in Artikel 51a und 58d zu streichen. Die gleiche Minderheit hat sich schon bei der Parlamentarischen Initiative der Staatspolitischen Kommission dagegen ausgesprochen und findet heute - nur sechs Monate später - keine Veranlassung, darauf zurückzukommen. Wir finden nach wie vor, dass kein zwingender Handlungsbedarf für dieses Beschwerderecht, für eine solche Massnahme auf Gesetzesebene vorhanden ist, die alle Kantone und Gemeinden trifft. Man hat hier vorne immer von den schlechten Beispielen gesprochen. Wenn ich aber an die kleinen Kantone oder auch an meinen Kanton Nidwalden denke - man muss das wieder einmal sagen -, ist ein solches Beschwerderecht effektiv nicht notwendig, weil die Einbürgerungsverfahren korrekt verlaufen, nicht willkürlich sind und nur ganz selten zu Diskussionen führen. Es gilt in diesem Zusammenhang einmal von den guten Beispielen zu sprechen, die es nach unserem Wissen über das ganze Land - in allen Kantonen und in vielen Gemeinden - gibt, und zwar in überwältigender Mehrzahl.
Zudem ist heute mit diesem Gesamtpaket festzustellen, dass bei Annahme der Entwürfe 1 und 4 für die Einbürgerung der zweiten und dritten Generation das Beschwerderecht nicht mehr den gleichen Stellenwert haben wird, wie das bis anhin immer wieder beteuert und auch gefordert wurde. Die Entscheide zu den beiden Entwürfen bringen doch eine wesentliche Erleichterung im Einbürgerungsverfahren und damit eine wesentliche Entschärfung des gesamten Einbürgerungsprozesses mit sich. Damit werden dem Antrag für ein Beschwerderecht eigentlich "die Stockzähne" gezogen.
Wir haben bei der letzten Diskussion, jener um die Parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission im vergangenen März, unsere Begründung offen dargelegt. Ich will deshalb nicht alles wiederholen, aber im Zusammenhang mit der Möglichkeit einer staatsrechtlichen Beschwerde beim Bundesgericht doch etwas bemerken: In diesem Verfahren wird bei Zustimmung zur Beschwerde nicht etwa die Aufnahme des Beschwerdeführers ins Bürgerrecht verfügt, sondern die Frage wieder an die Vorinstanz zurückgewiesen, womit die ablehnende Gemeindeversammlung erneut darüber zu entscheiden hat. So kann das doch nicht befriedigen! Denn das ganze Prozedere beginnt dann für alle von vorne: für die Gemeinde, die Betroffenen, die Gemeindeversammlung, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Die Verunsicherung nimmt zu, die Emotionen gehen hoch, das Warten bis zum nächsten Entscheid einer Gemeindeversammlung wird für die Betroffenen zur unmöglichen Belastung, und schlussendlich kommt dann noch die Enttäuschung, weil die Gemeindeversammlung sicher nicht anders entscheiden wird.
Im Weiteren stellt die Minderheit einfach fest, dass in der Zwischenzeit keine neuen Argumente dazugekommen sind, die zusätzlich für das Beschwerderecht sprechen würden und uns davon überzeugen könnten. Für uns ist es nach wie vor ein entscheidendes Anliegen, dass die Volksrechte in Gemeinden und Kantonen nicht geschmälert werden.
Es ist für uns gleichzeitig aber auch wichtig, dass Behörden an den Gemeindeversammlungen und -veranstaltungen grossen Wert auf die Einhaltung der verfassungsmässigen Rechte legen und im Vorfeld die Abklärungen bei den Gesuchstellern mit der nötigen Sorgfalt und Sensibilität vornehmen. Wir wollen das Fuder dieses Gesamtpaketes hinsichtlich eines allfälligen Referendums nicht überladen und uns voll und ganz hinter die Einbürgerung der zweiten und dritten Generation stellen. Das bringt uns dem Ziel einer ordentlichen Einbürgerung derjenigen, die auch die Auflagen erfüllen und es verdienen, näher, als wenn wir zusätzlich ein unbefriedigendes Beschwerderecht - wie wir es schriftlich vor uns haben - akzeptieren und damit gegen den Willen der Gemeinden, der Gemeindeversammlungen, der Bürgergemeinden und der Korporationen handeln müssen.
Ich beantrage Ihnen im Namen einer starken Minderheit, die durch alle bürgerlichen Parteien geht, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und gleichzeitig die Gesamtvorlage, wie ich schon gesagt habe, von zusätzlichem sensiblem Diskussionsstoff und Ballast zu befreien.