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Egloff Hans · Nationalrat · 2019-06-03

Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-03

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Die RK-NR beantragt Ihnen mit 19 zu 4 Stimmen, den Entwurf des Bundesrates zu diesem Geschäft abzulehnen.

Ich brauche nicht zu wiederholen, was vier oder fünf Redner vor mir auch schon gesagt haben. Vielleicht immerhin dies: Der zweite Versuch des Bundesrates hat nicht viel Erhellenderes gebracht. Die Bestimmungen waren weder klarer noch einfacher. Oder umgekehrt ausgedrückt: Sie blieben kompliziert und wenig verständlich.

Die Kommission hat Anhörungen mit den Sozialpartnern durchgeführt, bei denen zuletzt auch Ablehnung festzustellen war. Die angehörten Experten äusserten eigentlich nichts anderes als Skepsis zu dieser Vorlage. Vielleicht auch den Versuchen des Bundesrates und der Räte geschuldet sind die vielen Bemühungen privater Unternehmungen, die inzwischen funktionierende interne Meldemechanismen installiert haben.

Das Melden von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes unter gewissen Umständen ja zulässig. Die Kommission für Rechtsfragen lehnt es nun ab, diese Voraussetzungen ins Obligationen-, ins Arbeitsrecht zu überführen, und verweist mit ihrem Antrag auf eigentliches Richterrecht. Diesem Antrag schliesst sich die SVP-Fraktion an.