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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-04

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-04

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen zunächst herzlich danken für die Arbeit, die Sie jetzt in dieser Zusatzschlaufe in der Kommission gemacht haben. Wir haben ja in der Eintretensdebatte, die wir in der letzten Session geführt haben, schon gesagt und waren uns einig, dass diese Revision für alle Interessengruppen wichtige Neuerungen enthält und dafür sorgt, dass das Urheberrecht zeitgemäss bleibt. Sie wissen es, und Ständerat Noser hat darauf hingewiesen: Das Gesetz ist ein Kompromisspaket, auf das sich die Interessengruppen geeinigt haben, die von der Revision des Urheberrechts besonders betroffen sind. Was Teil der laufenden Revision ist und was nicht, haben die Interessengruppen in der Agur 12 selber bestimmt. Dabei haben alle Interessengruppen gewisse Forderungen fallengelassen, und sie haben sich auf Anliegen konzentriert und haben Anliegen priorisiert, die ihnen wichtig sind und die sie als dringend erachtet haben. Ich bin überzeugt, dass der Gesetzentwurf so, wie er nun vorliegt, eine ausgewogene Grundlage darstellt.

Der Entwurf des Bundesrates setzt den Agur-12-Kompromiss konsequent um. Jeglicher Zusatz, jegliche Streichung, jegliche Änderung, das haben Sie jetzt in der Kommission aufgrund der Eingaben und auch der Kontaktnahmen am eigenen Leib erfahren, führt zu einer Abkehr vom Kompromiss und könnte das Projekt in Schieflage bringen. Ich habe in der Kommission deswegen auch kritische Stimmen gehört, weil man sozusagen nur das Menü eins wählen kann. Ja, das ist etwas unbefriedigend, denn Sie sind der Gesetzgeber. Aber ich muss Ihnen sagen, dem Bundesrat ist es auch so gegangen. Der Bundesrat hat sich auf den Agur-12-Kompromiss gestützt, im Wissen, dass sonst eine Revision sehr schwierig ist.

Ihre Kommission hat sich bei der Entscheidfindung an diesem Kompromiss orientiert und auch die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU berücksichtigt. Ich bin froh, dass Ihre Kommission die Vorlage jetzt einstimmig verabschiedet hat und bei den meisten Punkten dem Bundesrat gefolgt ist. Im Zusammenhang mit der Diskussion zur Bibliotheksvergütung und zum Verleihrecht schlägt Ihre Kommission eine neue Lösung vor. Wir werden dann in der Detailberatung ja noch darauf zurückkommen. Es liegt auch noch ein Antrag Engler vor.

Ich beantrage Ihnen aber heute, Ihrer Kommission - ich sage jetzt: weitgehend - zu folgen und die Vorlage zu verabschieden. Mir ist auch klar, dass in dieser laufenden Revision nicht alle Probleme gelöst werden können. Die Modernisierung des Rechtes stellt einen Dauerprozess dar. Ständerat Noser hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die technologische Entwicklung in diesem Bereich eben auch einiges mit sich bringt. Vielleicht ist es auch so, wie es Frau Ständerätin Savary zitiert hat: Vielleicht lösen sich auch gewisse Dinge von selbst, weil sie einfach mit der Zeit eine gewisse Entwicklung durchlaufen.

Die Schweiz hat ihr Urheberrecht bis heute immer sehr vorsichtig und praxisgerecht entwickelt und ist dabei einen eigenen Weg gegangen. Dieser Ansatz sollte aus meiner Sicht weiterverfolgt werden, insbesondere auch bei der Diskussion um das Leistungsschutzrecht. Ich begrüsse deshalb den Entscheid Ihrer Kommission, den Bundesrat mit einem Postulat zu beauftragen, die Entwicklung in der EU zu verfolgen und das Schweizer Recht unter diesem Gesichtspunkt zu überprüfen. Erst dann wird eine Abschätzung möglich sein, ob eine Regelung ihr anvisiertes Ziel erreichen kann, wie sich das Schweizer Umfeld in der Zwischenzeit eben entwickelt hat und wie sich dann die Entwicklungen auf EU-Ebene eventuell in das Schweizer Urheberrecht einfügen lassen.

Ich möchte noch kurz erwähnen, damit es nicht vergessen geht, dass die Vorlage ja auch noch zwei Bundesbeschlüsse enthält, die bislang absolut unbestritten waren - auch in Ihrer Kommission. Der Nationalrat und auch Ihre Kommission haben beiden internationalen Verträgen zugestimmt. Ich möchte Sie dann auch bitten, das Gleiche zu tun.

[VS]