Hubmann Vreni · Nationalrat · 2002-09-16
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-16
Wortprotokoll
Eigentlich ist die Sache ganz einfach. Der Bundesrat hatte die Grundidee, dass bei Kindern der dritten Ausländergeneration eine enge Verbundenheit mit unserem Land besteht, weil sie in der Schweiz geboren worden sind und hier aufwachsen. Ein Elternteil oder beide Eltern dieser Kinder gehören bereits der zweiten Generation an. Diese Kinder sollen nun mit ihrer Geburt in der Schweiz automatisch die schweizerische Staatsangehörigkeit erhalten. Denn diese Kinder wachsen hier auf; sie unterscheiden sich nicht von den Schweizer Kindern, die hier leben, von denen übrigens jedes vierte einen Elternteil mit ausländischer Herkunft hat. Solche Schweizer Kinder haben in der Regel zwei Pässe. Genauso werden die Kinder der dritten Generation der Ausländer, die in der Schweiz geboren werden, von Geburt an zwei Pässe haben: den ihres Geburtslandes, der Schweiz, und den ihres Herkunftslandes, nämlich jenes der Eltern. Das geschieht, wenn wir dem Entwurf des Bundesrates folgen.
In der Kommission ging es aber etwas anders zu. Mit ihren Anträgen verlangten Frau Vallender und Herr Cina, dass das Bürgerrecht nicht automatisch mit der Geburt erworben würde, sondern beantragt werden könnte. Sie befürchten, dass Kinder der dritten Generation - wie Sie von Frau Vallender soeben gehört haben - gegen den Willen ihrer Eltern eingebürgert werden. Sie möchten, dass diese Kinder ihr Bürgerrecht behalten können. Frau Bundesrätin Metzler und Herr Roland Schärer haben uns sehr kompetent und geduldig immer wieder erklärt, dass mit diesen Anträgen gerade das Gegenteil eintreten würde: Gerade dann nämlich, wenn sich diese Eltern aktiv durch ein Gesuch oder durch eine Willenserklärung um das Schweizer Bürgerrecht ihrer Kinder bemühen müssen, wird es bei vielen Staaten - z. B. Deutschland und Österreich - der Fall sein, dass diese Kinder ihr angestammtes Bürgerrecht verlieren, weil diese Staaten kein Doppelbürgerrecht erlauben. Das ist also genau das, was Frau Vallender und Frau Leuthard eigentlich nicht wollen.
Trotz dieser Klarstellung stimmte die Kommission in einer Eventualabstimmung mit 9 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen einem Kompromissantrag von Frau Leuthard zu und zog diesen mit 10 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen auch der Fassung des Bundesrates vor.
Ich möchte noch eine Bemerkung zu Frau Vallender und zu Frau Leuthard machen: Ich habe mich vorhin geärgert, dass Sie wiederum hier auf diesem Podium von einer zwangsweisen Einbürgerung des Kindes sprechen. Wir haben Ihnen das in der Kommission bereits erklärt: Es geht nicht um einen Zwang, sondern es geht um ein Recht. Nehmen wir einen ähnlichen Fall, Frau Vallender: Ein 18-jähriger Schweizer Jugendlicher erhält das Stimm- und Wahlrecht, weil er jetzt volljährig ist. Da können wir auch nicht sagen, er sei jetzt gezwungen, zu wählen und zu stimmen. Er hat das Recht, zu wählen und zu stimmen. Genau so ist es mit der Verleihung des Bürgerrechtes an die Kinder der dritten Generation: Es ist nicht ein Zwang, sondern es ist ein Recht. Es geht um das Wohl des Kindes, das hier aufwächst, und es geht nicht um die Lebenspläne der Eltern, die ja manchmal ändern. Wenn Kinder nämlich hier aufwachsen und wohnen, dann bleiben die Eltern sehr häufig auch hier.
Erlauben Sie mir noch eine persönliche Bemerkung: Ich habe in den letzten Wochen verschiedentlich mit Ausländerinnen und Ausländern gesprochen, die seit vielen Jahren in der Schweiz wohnen, und habe sie gefragt, was es für sie bedeuten würde, wenn ihr Kind mit der Geburt das Schweizer Bürgerrecht erhielte. Die Antwort dieser Leute war einhellig. "Das wäre schön", sagten sie, "es wäre ein Schritt der Schweiz auf uns zu, und das wäre wunderbar." Ich denke, dem bleibt nichts anzufügen.