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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-06-04

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-06-04

Wortprotokoll

Das Strassenverkehrsgesetz und die Verkehrszulassungsverordnung sollen gemäss dieser Motion so angepasst werden, dass die Strassenverkehrsämter bei Führerausweisentzügen Berufsfahrerinnen und -fahrer auf privater und beruflicher Ebene unterschiedlich sanktionieren können. Natürlich ist es so, dass für Personen, die für ihre Berufsausübung auf einen Führerausweis angewiesen sind, ein Entzug drastischere Konsequenzen hat als für andere Personen. Das Strassenverkehrsgesetz sieht deshalb heute schon vor, dass bei Führerausweisentzügen die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Das entspricht dem heutigen Artikel 16 Absatz 3.

Nebst der Gefährdung der Verkehrssicherheit ist auch die von der Motionärin geforderte Gewichtung des Verschuldens Bestandteil bei der Festsetzung der Dauer des Führerausweisentzugs. Wir haben heute schon gewisse Differenzierungsmöglichkeiten. Die kantonalen Behörden können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestentzugsdauer, die nicht unterschritten werden darf, den Führerausweis für Kategorien, die eben zum Beispiel zur Berufsausbildung benötigt werden, weniger lange entziehen als für die restlichen Führerausweiskategorien. Es gibt noch eine andere Differenzierungsmöglichkeit, die auch schon heute besteht, nämlich, dass Berufschauffeure und -chauffeusen die Möglichkeit haben, innerhalb eines begrenzten Zeitraumes zu wählen, wann sie den Führerausweis abgeben möchten. Im Kanton Zürich ist das innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Entzug verfügt wurde, möglich. Das heisst, man kann den Führerausweisentzug zum Beispiel mindestens teilweise auf die Ferien legen und damit auch die entsprechenden Folgen mildern.

Sie sehen: Mit den heutigen Regelungen versucht man dieser speziellen Situation Rechnung zu tragen, ohne aber gleich eine kategorische Differenzierung vorzunehmen, die dann sehr schwer zu begründen wäre. Der Führerausweis wird Ihnen nicht einfach so wegen irgendeiner Bagatelle entzogen. Ich denke, gerade den Berufschauffeuren und -chauffeusen kommt im Strassenverkehr eine erhöhte Sensibilität, auch eine erhöhte Verantwortung, zu. Sie sind ja für die Einhaltung der Verkehrsregeln ganz besonders sensibilisiert. Für die Verkehrssicherheit ist es deshalb wichtig, dass sie die Verkehrsordnung auch respektieren.

Und vielleicht noch ein weiteres Argument, das für die Ablehnung dieser Motion spricht: Jetzt sind es die Berufschauffeure und -chauffeusen, die man speziell behandeln wird. Es gibt aber noch eine ganze Anzahl von weiteren Autofahrerinnen und Autofahrern, die in ihrem Berufsleben auch auf das Fahrzeug angewiesen sind und die jetzt - wenn Sie so wollen - auch darunter leiden würden und für die es unter Umständen schwerwiegende Folgen hätte, wenn ihnen der Führerausweis entzogen würde. Ausgerechnet bei den Berufschauffeuren und -chauffeusen, die auch andere Personen transportieren, ist es besonders wichtig, ihnen aufzuzeigen, dass bei einem Führerausweisentzug nach diesen Milderungsmöglichkeiten, wie ich sie erwähnt habe und wie es sie heute schon gibt, die Sanktion entsprechend durchgezogen wird.

Ich bitte Sie, diese Motion angesichts der bereits bestehenden Differenzierungsmöglichkeiten abzulehnen.