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Wicki Hans · Ständerat · 2019-06-04

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-04

Wortprotokoll

Das Stichwort Filmmusik dürfte uns ja zahlreiche Emotionen in Erinnerung rufen. Ich denke, jeder von Ihnen hat die Musik des Komponisten Ennio Morricone und die Bilder, die da ablaufen, auch im Kopf. Genau um diesen Ennio Morricone geht es jetzt eben. Die Frage der Unterstellung der Filmmusik unter das Urheberrechtsgesetz hat entsprechend auch zu sehr, sehr engagierten Diskussionen geführt. Es geht eben nicht um die Frage, ob wir hier in einem funktionierenden System legiferieren sollen oder nicht, sondern es geht grundsätzlich darum, dass wir die Rahmenbedingungen für die Komponisten verändern. Die Filmbranche und die Musikbranche sind, wie es der Kommissionssprecher gesagt hat, nicht zwei gleiche Welten, sondern sie sind sehr, sehr unterschiedlich. Sie sind auch entsprechend unterschiedlich geregelt.

Insbesondere im Bereich der Filmmusik dürfen die beteiligten Musikerinnen und Musiker zwischenzeitlich auf guten Verträgen aufbauen. Dasselbe gilt auch für die Interpretinnen und Interpreten dieser Musik. Allerdings sind ihre bestehenden Verträge mit der vorgesehenen Einführung der obligatorischen Kollektivverwertung von Filmen stark gefährdet. Denn die Verträge müssten neu verhandelt werden. Dabei würden die Künstlerinnen und Künstler eine Schlechterstellung erfahren, indem sie künftig nicht mehr 12 Prozent, sondern lediglich noch 10 Prozent Nutzungserträge erhalten würden.

Die Differenz - und jetzt kommen wir natürlich zum Punkt - würde einfach an die Produzenten gehen, die bereits heute eine sehr starke Stellung innehaben. Ob dies dem Sinn und Geist des Urheberrechts entspricht, ist meines Erachtens fraglich. Es kann ja nicht sein, dass wir mit dem Anspruch antreten, die Situation der Künstlerinnen und Künstler zu verbessern, und dann in einem Bereich, in dem sie sich schon gute Bedingungen erarbeitet haben, diese dann mit diesem Gesetz wieder zunichtemachen.

Ich empfehle Ihnen daher, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen und Artikel 13a Absatz 5, aber auch Artikel 35a Absatz 2 Buchstabe b Ziffer 1 entsprechend anzunehmen und zu unterstützen.