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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2019-06-04

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-04

Wortprotokoll

Im Oktober 2017 erschien der Bericht des Bundesrates zum internationalen Personenverkehr. Die Diskussion um Vor- und Nachteile einer Marktöffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs war damit lanciert. Der Bundesrat legte im Bericht dar, dass er eine Öffnung dieses Marktes prüfen wolle. Dies wäre eine tiefgreifende Änderung der bisherigen Kooperationsmodelle, entspräche allerdings der Vorgabe des dritten Eisenbahnpakets der EU. Gemäss Artikel 8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes kann der Bundesrat mit anderen Staaten Vereinbarungen abschliessen, welche die gegenseitige Anerkennung von Bewilligungen und vom erwähnten Gesetz abweichende Bestimmungen vorsehen. Eine Genehmigung oder Beratung durch das Parlament ist nicht erforderlich.

Konkret ist die Situation heute so: Internationale Verkehre können nur in Kooperation geführt werden. In der Regel sind es die SBB, die mit einer ausländischen Bahn, beispielsweise der Deutschen Bahn oder der französischen SNCF, diese Angebote machen. Wenn wir von internationalem Personenverkehr sprechen, dann betrifft das faktisch nur die sogenannten taktüberlagerten Züge. Normalerweise ist ein ICE nach Bern oder Zürich, der genau im Stundentakt fährt, ein SBB-Zug unter SBB-Konzession. Es ist einfach das Rollmaterial zugemietet, damit die Passagiere sitzen bleiben können. Es ist also rechtlich ein nationaler Zug.

Ein internationaler Zug ist der TGV, der ausserhalb der Taktfrequenz über Neuenburg nach Paris fährt. Heute tut er das in Kooperation. Die EU möchte das grundsätzlich liberalisieren, sodass also eine ausländische Bahn in die und in der Schweiz fahren könnte oder die SBB oder andere Bahnen aus der Schweiz im und ins Ausland - und das jeweils ohne Kooperationspartner.

Die Thematik ist uns eigentlich bereits vom Güterverkehr auf der Strasse bekannt, wo wir das Kabotageverbot kennen, wie auch aus der Diskussion um die Fernbusse. Unsere Schwesterkommission hat im Nachgang zur Diskussion um [PAGE 830] Fernbusse im Rahmen der Vorlage zur Organisation der Bahninfrastruktur Anhörungen zum vorliegenden Thema des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs durchgeführt.

Es stellt sich die Frage nach den Vor- und Nachteilen, wenn ausländische Unternehmen das Recht haben, ohne Kooperationen eigenständig grenzüberschreitende Bahnangebote zu entwickeln, auf eigene Verantwortung, auf eigene Rechnung, nach eigener Kostenstruktur, nach Arbeitsbedingungen des Ersteller- bzw. Herkunftslandes. Selbstverständlich wären die jeweiligen technischen und betrieblichen Vorgaben zu erfüllen. Auch Binnenverkehrsdienstleistungen - ich weise auf Kabotage hin - könnten von ausländischen Unternehmen erbracht werden, solange der Hauptzweck der Leistung im grenzüberschreitenden Verkehr bliebe.

Bei den Anhörungen der Schwesterkommission hörte sie gewichtige Vorbehalte seitens der SBB und der Gewerkschaft des Verkehrspersonals an: Wesentliche Errungenschaften des international beispielhaften schweizerischen Bahnsystems wie Vertaktung des Fahrplanes und Tarifsystem würden infrage gestellt. Es bestehe, so wurde dargelegt, das Risiko der Rosinenpickerei und eines Drucks auf die Arbeitsbedingungen und damit auch auf die Sicherheit.

Bei der vorliegenden Motion geht es allerdings noch nicht um die Gewichtung, um die Frage, ob vom erfolgreich praktizierten Kooperationsmodell abgewichen werden soll, sondern vielmehr um die Kompetenzregelung: Soll der Bundesrat eine derart tiefgreifende Veränderung unseres Bahnsystems alleine beschliessen können, oder müsste diese dem Parlament vorgelegt werden? Im vorliegenden konkreten Fall würde das übrigens auch eine Änderung des Anhanges des Landverkehrsabkommens bedeuten.

Der Bundesrat anerkannte am 20. Februar 2019 mit seiner Empfehlung, der Motion zuzustimmen, die Tragweite eines solchen Entscheides. Sollte der Bundesrat effektiv zum Schluss kommen, eine Öffnung sei anzustreben, soll dies dem Gesetzgeber, also uns, dem Parlament, unterbreitet werden.

Der Ständerat nahm die vorliegende Motion am 18. März einstimmig an.

Mit 15 zu 5 Stimmen folgte auch Ihre Kommission dieser Argumentation.

Eine Minderheit machte geltend, dass sich der Bundesrat bereits im Mai 2018 zu dieser Frage geäussert hätte. In der Stellungnahme zur Motion Hadorn 18.3328, "Einbezug des Parlamentes in Liberalisierungsentscheide gemäss Personenbeförderungsgesetz", hat der Bundesrat die Ablehnung der Motion mit verschiedenen Argumenten begründet: Er hat das einerseits inhaltlich begründet und die Hoffnung ausgesprochen, der Wettbewerb werde im Idealfall zusätzliche Angebote generieren. Andererseits hat er auf die generellen Kompetenzregelungen zwischen Parlament und Bundesrat verwiesen, welche nicht einzelfallweise übersteuert werden dürften; wenn schon, so müsste auf generell-abstrakter Ebene eine entsprechende Änderung verlangt werden.

Wie gesagt: Mit 15 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen beantragt Ihnen die Kommission, dem einstimmigen Beschluss des Ständerates und dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen und die Motion anzunehmen.