Vonlanthen Beat · Ständerat · 2019-06-04
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2019-06-04
Wortprotokoll
Ich möchte kurz auf diese sehr wichtige und intensive Diskussion eingehen. Ich habe einleitend gesagt, dass bereits in der Kommission von Kollege Janiak ein Rückweisungsantrag gestellt wurde, der dann aber abgelehnt wurde. Nach eingehenden Diskussionen und namentlich nach Einführung der Eidcom ist die Kommission für Rechtsfragen dann zum Schluss gelangt, der vorliegende adaptierte Entwurf sei ausgewogen. Ich habe Ihnen eingangs die wesentlichen Argumente dargelegt. Ich bin froh um die Beispiele von Kollege Noser, die eben bestätigen, wie wichtig eine rasche Festlegung des schweizerischen Systems für die Ausstellung der E-ID ist.
Ich ersuche Sie daher, den Rückweisungsantrag Fetz abzulehnen. Eine Rückweisung würde nämlich die Einführung der E-ID in der Schweiz um mindestens zwei Jahre verzögern: Ausarbeitung einer neuen Vernehmlassungsvorlage, Durchführung und Auswertung der Vernehmlassung, Ausarbeitung einer neuen Botschaft. Dabei haben wir verschiedentlich gesagt und gehört, wie wichtig es ist, dass wir schnell vorwärtsgehen.
Trotzdem noch ein Wort zu dieser grossen, von Frau Kollegin Fetz zum Ausdruck gebrachten Skepsis. Sie hat recht eigentlich den Teufel an die Wand gemalt, und Kollege Germann [PAGE 274] hat das dann auch übernommen. Ich muss einfach sagen: Seien wir uns im Klaren! Wenn wir relativ rasch ein System haben wollen, das dann wirklich auch gebraucht wird, dann müssen wir das effektiv in dieser Aufgabenteilung machen. Es gibt nämlich eine Übersicht, die zeigt, dass internationale Modelle, mit denen erfolgreich eine E-ID eingeführt wurde, auf der Trennung der Aufgaben zwischen Staat und Privaten basieren. Vollstaatliche Systeme wurden beispielsweise in Deutschland, in Österreich oder im UK eingesetzt. Sie haben dort eine Marktdurchdringung von weniger als 3 Prozent - weniger als 3 Prozent! Wesentlich erfolgreicher sind die E-ID-Systeme in den skandinavischen Ländern, wo die Marktdurchdringung bei 70 bis 90 Prozent liegt. Wir müssen ein System zur Verfügung haben, das dann auch gebraucht wird.
Ein letztes Wort, Frau Bruderer hat es zu Recht angesprochen: Wir müssen eine stringente Kontrolle sicherstellen können. Ich glaube, wir haben hier mit diesem Gesetz einen klaren Rahmen geschaffen, damit das Vertrauen der Bevölkerung gewonnen werden kann. Die Datenherrschaft, Kollege Zanetti, bleibt weiterhin beim Staat. Es geht hier, ich wiederhole es noch einmal, lediglich um ein qualifiziertes Login.
Daher bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag Fetz abzulehnen.