Hardegger Thomas · Nationalrat · 2019-06-04
Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-04
Wortprotokoll
Die Motion Allemann will, dass der Bundesrat auf Verordnungsebene die nötigen Grundlagen für die Errichtung von Umweltzonen schafft.
Das Umweltgesetz sieht in der Luftreinhalte-Verordnung vor, dass die Kantone dafür sorgen, dass Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie der Boden vor schädlichen und lästigen Luftverunreinigungen geschützt werden. Allerdings fehlen den Kantonen die Instrumente, die es ihnen erlauben würden, diesem Auftrag des Bundes wirkungsvoll nachzukommen.
Der Strassenverkehr ist eine der Hauptquellen von Luftschadstoffen, für die giftigen Stickoxide ist der Strassenverkehr sogar die wichtigste Ursache. Dies führt dazu, dass das Bundesamt für Umwelt an stark befahrenen Standorten regelmässig gesundheitsschädigende Belastungen misst. An stark befahrenen Strassen und in den dichtbebauten Stadt- und Agglomerationsgebieten ist die Bevölkerung von der stark gesundheitsgefährdenden Luftbelastung des Strassenverkehrs besonders stark betroffen. Mit der Möglichkeit, hoch emittierende Fahrzeuge von übermässig schadstoffbelasteten Gebieten fernzuhalten, soll die Bevölkerung besser vor den gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Strassenverkehrs geschützt werden. Neu sollen die Kantone die Möglichkeit haben, solche Fahrzeuge durch geeignete Signalisation und über die Einführung einer Umweltschutzvignette von besonders dichtbebauten Stadt- und Agglomerationsgebieten fernzuhalten.
Umweltzonen wären sicher nicht die beste Möglichkeit, weil sie nur lokal in Stadtzentren mit hoher Stickoxidbelastung, aber kaum an Transitachsen mit ebenso hoher Stickoxidbelastung gelten würden. Sie würden aber immerhin dort gelten, wo die Bevölkerung am grössten ist.
Umweltzonen müssten auch gross genug sein, sonst würden sie möglicherweise umfahren. Und ohne Begleitmassnahmen wären die getäuschten Autokäufer betroffen statt die täuschenden Autohersteller.
Aber es ist auch klar, warum es den Kantonen und Städten so schwer fällt, die Luftbelastung bei Stickoxiden auf das Niveau der Grenzwerte zu senken. Die Hersteller haben Behörden und Konsumenten jahrelang getäuscht, indem sie Abgasreinigungsanlagen so konzipiert haben, dass sie immer dann automatisch abschalten, wenn sie besonders wichtig wären, nämlich auf normalen Strassen.
Jede Stadt soll selber entscheiden können, mit welchen Massnahmen sie die Vorschriften des Bundes einhalten will und kann. Es braucht deshalb die zusätzlichen Instrumente für Kantone und Gemeinden, damit sie die Luftschadstoff-Grenzwerte des Bundes respektieren können.
Aber den Kantonen einzelne Instrumente verbieten, wie das mit den Umweltzonen heute der Fall ist, geht nicht, solange die Kantone für den Vollzug sorgen müssen. Dieser ist - ich sage es noch einmal - durch die Irreführung durch die Autobauer noch anspruchsvoller und dringender geworden.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieser Motion. [PAGE 839]