Ammann Thomas · Nationalrat · 2019-06-05
Ammann Thomas · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Ich spreche für die CVP-Fraktion. Die CVP-Fraktion ist für Eintreten auf die vorliegende Änderung des Umweltschutzgesetzes. Damit werden, wie wir bereits gehört haben, die Grundlagen für ein Verbot des Imports von illegal geschlagenem Holz geschaffen, was wir begrüssen.
Wir wissen, dass der weltweite illegale Holzschlag klima- und handelspolitische Probleme verursacht. In der Europäischen Union verhindert die Europäische Holzhandelsverordnung das Inverkehrbringen von Holz aus illegalem Holzschlag. Bei uns in der Schweiz gibt es aber bis heute keine solche Regelung. Wenn diese Lücke geschlossen wird, schaffen wir letztlich gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz. Der Bundesrat soll auf dem Verordnungsweg eine mit der europäischen Verordnung gleichwertige Regelung einführen. Damit wird es möglich sein, die bestehenden Handelshemmnisse und die Diskriminierung der einheimischen Wald- und Holzwirtschaft mit der EU abzubauen. Immerhin betrugen im Jahr 2017 die Holzexporte der Schweiz in die EU 1,5 Milliarden Franken.
Die beantragte Neuregelung gibt dem Bundesrat die Handlungskompetenz, Anforderungen an das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen zu erlassen oder das Inverkehrbringen unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten. Ebenso soll die Einführung einer Sorgfaltspflicht für die Inverkehrbringer ermöglicht werden. Dabei geht es um die Information zur Art und Herkunft des Holzes, die der eigentliche Ersthändler beschaffen, aufbewahren und bewerten muss. Die Sorgfaltspflicht soll auch adäquate Massnahmen für die Verminderung des Risikos, illegales Holz oder Holzerzeugnisse in Verkehr zu bringen, beinhalten. Zudem sollen die Akteure der Handelskette verpflichtet werden, die Nachvollziehbarkeit ihres Einkaufs und ihrer Verkäufe sicherzustellen.
An die Adresse der kritischen Stimmen zu dieser Gesetzesanpassung: Auch wir sind nicht für Überregulierungen! Doch wie bereits eingangs erwähnt, geht es darum, gleiche Bedingungen für die einheimische Holzwirtschaft im internationalen und nationalen Umfeld zu schaffen. Die Branchenakteure warten auf diese neue Regelung. Die Schweiz hat eine der strengsten Gesetzgebungen im Waldbereich, und bei uns wird nur nachhaltiges Holz in den Verkehr gebracht. Hingegen ist eben der Import bis heute auch für illegal geschlagenes Holz möglich. Dies soll geändert werden. Das europäische Importverbot für illegal geschlagenes Holz ist ein ökologischer Beitrag zum Schutz der Wälder weltweit und zu deren nachhaltiger Bewirtschaftung.
In der Detailberatung werden wir allen Mehrheitsanträgen zustimmen. Bei Artikel 35e Absatz 3 sprechen wir uns dafür aus, dass der Bundesrat ermächtigt wird, Anforderungen an das Inverkehrbringen von weiteren Rohstoffen oder Produkten zu stellen oder das Inverkehrbringen zu verbieten, falls deren Anbau, Abbau oder die Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder die nachhaltige Nutzung der natürlichen Rohstoffe erheblich gefährdet; dies insbesondere im Zusammenhang mit den Beratungen zur Problematik von Palmöl. Der Bundesrat kann - die Betonung liegt auf "kann" - damit Massnahmen gegen Palmöl aus nicht nachhaltiger Produktion erlassen.
Wir unterstützen zudem Artikel 35g Absatz 2, welcher die Händler verpflichtet, die Konsumenten über die Holzart und Herkunft des Holzes zu informieren. Damit wird die bereits bestehende praxistaugliche und transparente Deklarationspflicht auf Gesetzesstufe verankert. Es werden keine weiteren Unterlagen verlangt als solche, die der Händler ohnehin für seine Buchhaltung benötigt.
Ich komme noch zum Einzelantrag Flückiger Sylvia. Dafür haben wir Sympathie. Allerdings möchten wir die heutige bewährte Deklaration beibehalten. Wir stimmen diesem Einzelantrag zu, in der Erwartung, dass nicht einzelne Holzarten ausgenommen werden, wie dies gemäss Wortlaut vielleicht interpretiert werden könnte. Deshalb soll der Ständerat das dann so ändern, dass der Bundesrat dafür sorgt, dass weiterhin eine praxistaugliche und unbürokratische Holzdeklaration verlangt wird.