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Girod Bastien · Nationalrat · 2019-06-05

Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Es geht in dieser Vorlage um den Import von illegal geschlagenem Holz und anderen kritischen Rohstoffen. Zuerst zur Motivation für die Vorlage: Es gibt sowohl eine ökologische als auch eine wirtschaftspolitische Begründung.

Zur ökologischen Begründung: Hier ist das erste Problem die Abholzung der Regenwälder. 20 Prozent der Klimaerwärmung lassen sich darauf zurückführen. Wir haben zweitens das Problem, dass mit der Abholzung der Regenwälder der Rückhalt des Wassers durch die Bäume verschwindet und damit auch der Humus ausgewaschen wird. Wir haben dort, wo die Regenwälder abgeholzt werden, Verwüstungen. Der dritte Punkt ist die Biodiversität, die auch ein wichtiges Thema ist. 80 Prozent der heute bekannten Biodiversität liegen in den noch vorhandenen Regenwäldern, und pro Tag gehen aufgrund der Abholzung der Regenwälder über hundert Arten verloren. Da wird Wissen zerstört, Wissen der Natur, dessen Wert noch gar nicht bekannt und erforscht ist, und zwar tagtäglich, täglich über hundert Arten. Das ist der ökologische Punkt.

Das Wirtschaftliche hängt damit zusammen. Es gibt eigentlich drei Punkte.

Der erste Punkt ist ganz unmittelbar das Problem der Handelshemmnisse. Wenn die Schweiz hier nichts macht, hat sie ein Problem mit dem Export von Holz und Holzprodukten, weil diese Produkte dann als von unsicherer Herkunft gelten und deshalb in Europa, wo eine entsprechende Regelung gegen diese Importe besteht, höheren administrativen Hürden ausgesetzt sind.

Der zweite Punkt ist die Akzeptanz des Freihandels. Für die Akzeptanz des Freihandels ist insbesondere auch der Aspekt wichtig, dass hier eine Möglichkeit der Regelung weiterer Rohstoffe besteht. Wir haben im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen mit Malaysia gesehen, dass das Thema Palmöl die Akzeptanz reduzieren kann. Es besteht also auch hier ein Zusammenhang.

Der dritte Punkt betrifft die gleich langen Spiesse. Einerseits soll es gleich lange Spiesse für die Landwirtschaft geben, denn wenn gewisse Produkte importiert werden können, welche unökologisch hergestellt wurden, besteht ein gewisses Ökodumping, und andererseits im Detailhandel. Sie haben das Schreiben aus dem Detailhandel auch erhalten. Gewisse Akteure machen bereits viel, andere sind aber sozusagen noch Trittbrettfahrer und berücksichtigen das nicht.

Die Kommission ist wegen dieser unterschiedlichen Gründe schliesslich einstimmig eingetreten. Die Anträge des Bundesrates wurden so übernommen. Es wurden zwei Verbesserungen vorgenommen. Einerseits wurde sichergestellt, dass der Herkunftsnachweis, wie er heute verlangt wird, dass also gesagt wird, wo Schweizer Holz verwendet wird, weiterhin besteht. Andererseits wurde, und dazu kommen wir dann auch in der Detailberatung, explizit eine Erweiterung auf weitere kritische Rohstoffe und Produkte vorgenommen.

Lassen Sie mich noch auf eine Besonderheit dieser Vorlage hinweisen: Sie haben alle bereits zweimal Ja gesagt zu dieser Vorlage, wie sie jetzt vorliegt. Sie war Teil des Gegenvorschlages zur Initiative "Grüne Wirtschaft". Im Rahmen des ganzen Massnahmenpaketes wurde dann aber alles abgelehnt, auch unbestrittene Massnahmen, auch Massnahmen, die klar mehrheitsfähig waren. Deshalb waren es jetzt zwei Motionen aus der SVP-Fraktion, die dazu geführt haben, dass dieses Thema wieder auf den Tisch kommt und dass wir hier nochmals einen Entwurf haben, dem Sie schon einmal so zugestimmt haben.

Das ist auch in Bezug auf die Vernehmlassung wichtig zu sagen: Es musste nicht noch einmal eine separate Vernehmlassung gemacht werden. Alle Vorschläge der Mehrheit, die hier vorliegen, wurden auch bereits vernehmlasst.

Lassen Sie mich noch ganz kurz einen Hinweis an die Redaktionskommission machen. Beim Erstellen der Fahne sind ein paar Unstimmigkeiten aufgetreten. Bei Artikel 35g sollte der Titel ergänzt werden. Es geht nicht nur um Rückverfolgbarkeit, sondern eben um die Deklaration. Auch bei Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe r müsste beim Antrag der Mehrheit eine Ergänzung vorgenommen werden, und bei Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe mbis muss der Verweis in der Klammer korrigiert werden.

Vielen Dank für Ihre Zustimmung und für das Eintreten.