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Vogler Karl · Nationalrat · 2019-06-05

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Ich halte mich bei dieser Vorlage kurz, quasi umgekehrt proportional zu ihrer langen Leidensgeschichte und ihren massiven Geburtswehen.

Unsere Fraktion tritt auf die Vorlage ein, in Kenntnis der Tatsache, dass damit verfassungsmässige und gesetzliche Grundlagen punkto Umweltschutz geritzt werden. Wir sind aber der Meinung, dass die nun von der Mehrheit vorgeschlagene Lösung, nämlich die Beschränkung der Abgeltung auf Standorte mit höchstens einem historischen Schiessen pro Jahr, akzeptabel und vertretbar ist, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die historischen Schiessen eine lange Tradition haben und für die Teilnehmer bedeutende und wichtige Anlässe sind, wie letztendlich auch aufgrund der Tatsache, dass man im Rahmen der Beurteilung einer Vorlage immer auch das Prinzip der Verhältnismässigkeit beachten muss.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten.

Im Rahmen der Detailberatung werden wir bei Artikel 32e Absatz 3 Litera c Ziffer 2 zuerst der Mehrheit folgen, dann in [PAGE 859] jedem Fall, auch wenn die Minderheit I (Rösti) in der ersten Abstimmung obsiegen sollte, der Minderheit II (Vogler). Das tun wir, weil es nicht sein kann und nicht sein darf, dass, wenn einmal Sanierungsbeiträge ausgerichtet worden sind, erneut Sanierungsbeiträge ausgerichtet werden. Solches wäre widersinnig.

Zusammengefasst bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und im Rahmen der Detailberatung bei Artikel 32e Absatz 3 Litera c Ziffer 2 zuerst der Mehrheit zu folgen und dann meine Minderheit II zu unterstützen.