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preparatory:AB 24580

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-16

Wortprotokoll

Zuerst zum Antrag der Minderheit Janiak: Nach der Definition der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) gehören zur zweiten Generation eben diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, welche mehr als die Hälfte der obligatorischen Schulbildung in der Schweiz erhalten haben. Dieses Kriterium wurde so umschrieben, dass ein Schulbesuch von fünf Jahren in der Schweiz notwendig ist. Der Bundesrat hat sich also an dieser Definition der EKA orientiert.

Dasselbe Kriterium gilt auch im Zusammenhang mit dem Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation. Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation sollen somit nur dann erleichtert eingebürgert werden können, wenn sie schon seit ihrer frühen Jugend in der Schweiz leben. Das wäre eben gerade nicht der Fall, wenn man die berufliche Ausbildung der obligatorischen Schulbildung gleichsetzen würde.

Deshalb bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Janiak abzulehnen.

Zum Antrag Wasserfallen: Nach der Vorlage setzt die erleichterte Einbürgerung voraus, dass der junge Ausländer und ein Elternteil eine Aufenthalts- oder eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Herr Wasserfallen möchte nun, dass das Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung nicht genügt, und für alle eine Niederlassungsbewilligung voraussetzen. Dies würde eine restriktivere Lösung bedeuten als diejenige, welche der Bundesrat vorschlägt. Ich muss aber festhalten, dass es in der Praxis vermutlich kaum grosse Auswirkungen hätte, wenn man sich nur auf die Niederlassungsbewilligung und nicht auch auf eine Aufenthaltsbewilligung stützen würde.

Aber wir sind trotzdem der Auffassung, dass für die erleichterte Einbürgerung nicht auf die Qualität dieser fremdenpolizeilichen Bewilligung, also Aufenthaltsbewilligung oder Niederlassungsbewilligung, sondern eben auf den schweizerischen Schulbesuch als Kernelement abgestellt werden sollte, weil das unseres Erachtens für eine gute Integration entscheidend ist. Deshalb bitte ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates hier den Vorzug zu geben.

Was Artikel 28a Absatz 1bis gemäss Antrag Wasserfallen betrifft, ist das Kriterium "kumulativ" nicht notwendig. Es ergibt sich aus der Gesetzessystematik und ist offensichtlich.

Noch zu Artikel 28a Absatz 4: Hier bitte ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen, wonach das Gesuch bei dem Kanton oder der Gemeinde, in welcher die Bewerberin oder der Bewerber seit mindestens zwei Jahren wohnt oder vorher gewohnt hat, gestellt werden kann. Diese Bestimmung ist sinnvoll. Sie müssen sich vorstellen: Jemand ist irgendwo aufgewachsen, zur Schule gegangen und zieht dann weg, z. B. für eine Berufslehre, für das Studium, und müsste dann - wenn man dem Antrag Wasserfallen folgen würde - am neuen Wohnort wieder diese zwei Jahre Wohnsitzpflicht erfüllen und könnte nicht mehr dort, wo er aufgewachsen ist, das Gesuch einreichen. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag Wasserfallen insbesondere auch in diesem Punkt abzulehnen.

Nun noch zum Antrag Fehr Hans: Der Entwurf des Bundesrates sieht ganz bewusst vor, dass nicht nur in der Schweiz geborene, sondern insbesondere eben in der Schweiz aufgewachsene Kinder, die auch im Ausland geboren sein können, in den Genuss der erleichterten Einbürgerung der zweiten Generation kommen können. Ich verweise auch hier noch einmal auf die Definition der Eidgenössischen Ausländerkommission.

Diese ausländischen Kinder der zweiten Generation, ob sie nun in der Schweiz geboren oder in die Schweiz gekommen sind, sind junge Menschen, die hier aufgewachsen sind; es sind die Spielkameradinnen und Spielkameraden der Schweizer Kinder. Es ist nicht einzusehen, weshalb dieser Unterschied zwischen den ausländischen Kindern gemacht werden soll. Wenn ein Kind in der Schweiz zur Schule geht, sollte dem unseres Erachtens Gewicht beigemessen werden und die Integration über den Schulbesuch als Hauptkriterium für die erleichterte Einbürgerung gelten.

Ich bitte Sie deshalb, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und den Antrag Fehr Hans abzulehnen.

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