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Rösti Albert · Nationalrat · 2019-06-05

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-05

Wortprotokoll

Der Antrag meiner Minderheit I wurde schon beim Eintreten zum Thema gemacht. Es geht darum, ob nur die historischen Schiessen oder eben auch die Feldschiessen, die, wie es der Name sagt, auf offenem Feld stattfinden, einbezogen werden.

Meine Minderheit verlangt, dass die Feldschiessen auch berücksichtigt werden. Es geht aber, und das ist wichtig, geschätzte Frau Bundesrätin, um Plätze, auf denen nur einmal im Jahr geschossen wird. Das sind Feldschiessen. Von daher unterscheiden sich diese Feldschiessen in keiner Weise von den historischen Schiessen. Man sieht nicht einmal, ob es, wenn auf einem offenen Feld ein Schiessplatz eingerichtet wird und nur einmal geschossen wird, ein historisches Schiessen oder ein Feldschiessen ist.

Es geht für diesen Saal wirklich um ein Veloständerproblem. Für die Betroffenen, für ihre Tradition, für die Förderung des Schiesswesens in diesen Dörfern, in denen dann ganze Volksfeste stattfinden, ist das aber eben wesentlich. Machen Sie doch, wenn wir diese Regelung für historische Schiessen schon treffen, um Gottes willen nicht diesen Unterschied! Es geht um mehr als um historische Schiessen. Man spricht laut Umfragen - die Zahlen wurden nicht genau erhoben - von etwa siebzehn historischen Schiessen. Dann kommen vielleicht noch dreissig Feldschiessen hinzu.

Also es geht hier im Vergleich zur Munition, die im Thunersee lagert - wie das hier vorne auch schon gesagt wurde und wo wir nichts machen können -, um gerade mal nichts. Es geht aber darum, die Tradition, das Schiesswesen zu erhalten und die Möglichkeiten der Schützen nicht einmal mehr einzuschränken. Ich bitte Sie deshalb sehr, auf die Minderheit einzugehen und dieser zuzustimmen.

Die Minderheit präzisiert ausdrücklich, dass diese Feldschiessen bereits mehrfach durchgeführt werden mussten. Es wird damit ausgeschlossen, dass plötzlich irgendwo auf offenem Feld ein neues Feldschiessen entstehen würde. Die [PAGE 862] Kantone werden dann bestimmen müssen, welche hier einbezogen sind, und damit ist das abschliessend geklärt.

Noch einmal: Es geht nicht darum, dass wir hier den Umweltschutz einschränken. Die Kantone sind gemäss Altlastenverordnung selbstverständlich auch in Zukunft verpflichtet, entsprechende Sanierungen anzuordnen, wenn auf diesen Plätzen Gewässerverschmutzungen drohen. Es geht nur darum, dass diese Sanierungen, auch wenn nach 2020 geschossen wird, noch unterstützt werden, sonst müssen sie nächstes Jahr aufhören. Wollen Sie denn das? Ich sage es Ihnen jetzt noch als Gemeindepräsident: Da würde eine Tradition abgeschafft, und dann würde man in der gleichen Gemeinde kommen und über Kulturfonds und weiss nicht was alles wieder nach irgendwelchen kulturellen Anlässen suchen. Also, behalten wir das, es ist eine günstige Massnahme, für die Schützen aber eine sehr wichtige Massnahme.

Ich danke Ihnen für die Zustimmung zur Minderheit.