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Bäumle Martin · Nationalrat · 2019-06-05

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Diese Vorlage hat in der Tat eine lange Geschichte. Bei der ersten Beratung im Rat war ich noch Kommissionssprecher. Eigentlich war es nicht die Meinung, auf die Vorlage einzutreten. Sie haben anders entschieden. Wir haben jetzt eine Vorlage erarbeitet, eine Vernehmlassung gemacht und die Vorlage danach markant angepasst.

Grundsätzlich handelt es sich um ein sehr, sehr kleines Problem, und Herr Jans hat im Prinzip Recht, dass wir dazu keine Änderungen im Umweltschutzgesetz machen müssten. Die meisten Kantone haben nämlich ihre Hausaufgaben gemacht, und es geht am Ende nur darum, dass bei gewissen historischen Schiessen, die noch sollen stattfinden können, Massnahmen zu treffen sind und jemand diese subventionieren sollte. Deshalb ist es heute in der Diskussion der Vorlage auch zentral, dass wir zwischen Feldschiessen und historischen Schiessen unterscheiden. Die meisten Feldschiessen finden heute schon auf normalen Schiessständen statt, und auch die Kantone, in denen das vereinzelt noch anders gemacht wird, können das anders lösen. Darum ist der Minderheitsantrag Rösti klar abzulehnen.

Hingegen haben die historischen Schiessen lokale Bezugsorte, und für diese acht bis neun Standorte soll eigentlich diese Gesetzesänderung nun greifen. In der Vorlage, wie wir sie in die Vernehmlassung geschickt haben, wäre es eine klare Verfassungsverletzung gewesen, weil man tatsächlich Umweltrecht gebrochen hätte, um diese Schiessen weiter durchführen zu können. In der vorliegenden Form ist dies vermieden. Es geht im Wesentlichen um eine Massnahmenfinanzierung, die jetzt im Umweltschutzgesetz geregelt wird.

Die Vernehmlassung war zentral, weil die Mehrheit der Kantone die ursprüngliche Vorlage klar abgelehnt und die Kommission eigentlich auf den Weg gewiesen hat, den ich bereits bei der ersten Lesung der Kommission vorgeschlagen hatte: Wenn sie etwas machen will, dann suche sie nach einer Subventionslösung für genau jene historischen Schiessen, die eben eine Tradition haben und die man ernst nehmen soll.

Die historischen Schiessen werden gemäss dieser Vorlage vom Bundesrat bezeichnet werden. Damit wird sichergestellt, dass an diesen Anlässen entsprechende Massnahmen - soweit das technisch möglich ist - ergriffen und aus dem Vasa-Fonds finanziert werden.

Es bleibt natürlich das Unschöne, nämlich ein Subventionstatbestand für sehr kleine Beträge. Aber ich glaube, dass wir das riskieren können. Es war der politische Wille dieses Parlamentes, etwas für diese historischen Schiessen zu tun. Darum wird die grünliberale Fraktion auf die Vorlage eintreten, auch wenn davon vor allem der Kanton Bern betroffen ist.

Ich sage aber hier genauso klar: Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass das Ganze eigentlich nicht im Umweltschutzgesetz zu regeln wäre, sondern im Militärgesetz, bzw. dass eine Verordnungsänderung wahrscheinlich bereits reichen würde. Ich sage das hier drin zuhanden des Ständerates: Der Ständerat könnte diesen Weg noch aufnehmen. Die Kommission wollte das wegen der zeitlichen Verzögerung nicht mehr tun, sie wollte weitermachen und das Geschäft jetzt abschliessen. Ich fordere den Ständerat auf, mit dem Bundesrat nochmals ernsthaft zu prüfen, ob es nicht einfacher wäre, im Militärbereich eine Verordnungsänderung zu machen. Damit würde genau das Gleiche erreicht, nämlich ein Subventionstatbestand.

Wir haben das bei einer parlamentarischen Initiative von Siebenthal auch so gemacht. Wir haben jahrelang über eine Gesetzesänderung im Umweltschutzgesetz diskutiert, um am Ende zusammen mit dem Bundesrat das Problem mit einer Verordnungsänderung zu lösen.

Gerade die Kräfte, die immer sagen, wir sollten nicht überregulieren, sind hier aufgefordert, wenn uns der Ständerat entgegenkommen sollte, das noch einmal zu prüfen. Das Ziel würde erreicht, für die historischen Schiessen würden Massnahmen getroffen, es würde finanziert. Dies geschähe aber im richtigen Bereich und ohne Gesetzesänderung. Das wäre der richtige Weg.

Um aber heute grundsätzlich die Richtung zu weisen, wird die grünliberale Fraktion auf die Vorlage eintreten. Sie wird die Minderheit II (Vogler) als notwendige Ergänzung unterstützen. Damit unterstützen wir diese acht bis neun historischen Schiessen. Sollte der Rat aber die Minderheit I (Rösti) unterstützen, wird die grünliberale Fraktion die Vorlage am Schluss ablehnen. Denn dann ginge es wieder dahin, dass man das Umweltschutzgesetz ritzen will, dass man ein grundsätzliches umweltrechtliches Problem, das gelöst werden muss, perpetuieren will.

Ganz klar: Eintreten gemäss Mehrheit, Konzentration auf die historischen Schiessen an historischen Standorten. Alles andere gehört nicht in diese Vorlage.

Ich bitte Sie einzutreten, der Vorlage so zuzustimmen und dem Ständerat den Wunsch mitzugeben, das Ganze auf Verordnungsebene im Militärbereich mit dem Bundesrat zu lösen.