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Hess Lorenz · Nationalrat · 2019-06-05

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2019-06-05

Wortprotokoll

Die SGK hat sich mit dem Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo befasst und empfiehlt Ihnen, diese Vorlage anzunehmen.

Die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen der Schweiz zu Kosovo sollen mit einem neuen Abkommen wieder geregelt werden, nachdem hier über mehrere Jahre ein Unterbruch bestand. Das Abkommen koordiniert vor allem die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten und regelt die Auszahlung der Renten ins Ausland. Die Vereinbarung entspricht den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richtet sich nach den internationalen Standards.

Was den Inhalt anbelangt, gewährleistet das Abkommen die weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. Das Abkommen enthält zudem eine Grundlage für die Bekämpfung von Missbräuchen. Kosovo ist der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem die Schweiz keine vertraglichen Beziehungen im Sozialversicherungsbereich unterhält. Das soll nun mit dieser Vorlage geändert werden.

Ein wichtiger Aspekt bei diesem Entwurf ist die Tatsache, dass keine rückwirkenden Ansprüche für die Zeit vor dem Abkommen geltend gemacht werden können. Das war auch einer der Diskussionspunkte und der Fragepunkte in der Kommission.

Der Ständerat hat diese Vorlage mit 38 zu 1 Stimmen gutgeheissen.

Was waren die Argumente bei der Diskussion in der SGK? Die Mehrheit hat vor allem gewichtet, dass vor der Fertigstellung des Entwurfes, wie er hier vorliegt, ein Pilotversuch stattgefunden hat und dass der Vertrag mit Kosovo über mehrere Jahre erarbeitet und ausgehandelt wurde. Weiter hat die Mehrheit auch den Aspekt, dass mit dieser Regelung der Anreiz für die betroffenen Personen für eine Rückkehr nach Kosovo erhöht werden könnte, stark gewichtet.

Was die tatsächliche Umsetzung dieser Auszahlungen von Renten anbelangt, war es auch noch ein wichtiger Punkt, dass eine Verwaltungshilfe vorgesehen ist. Verwaltungshilfe ist nicht genau dasselbe wie Rechtshilfe. Aber mit der Verwaltungshilfe kann eben insbesondere auch Missbrauch vorgebeugt werden oder in Fällen von Missbräuchen besser zusammengearbeitet werden. Das geht so weit, dass mit diesem Abkommen auch eine Observation in Kosovo, vor Ort, möglich ist.

Die Fragen bzw. die negativen Einwände in der Kommission betrafen mehrheitlich die Tatsache, dass das System in Kosovo trotzdem noch nicht als ganz stabil bezeichnet werden kann, und dann eben auch die Skepsis gegenüber der Tatsache, dass Renten exportiert werden.

Schlussendlich gilt es noch zu bemerken, dass wir hier von einem Abkommen mit einem Land reden, aus dem 200[NB]000 Personen hier bei uns leben, dass diese Personen ihre Leistungen - in welcher Branche auch immer sie gearbeitet haben - hier erbracht haben, dass sie dann eben bei der Rückkehr diese Renten immer noch beziehen können und dadurch möglicherweise einen grösseren Anreiz haben, nach Kosovo zurückzugehen.

Die Kommission hat mit 17 zu 5 Stimmen beschlossen, Ihnen hier die Annahme dieses Abkommens zu beantragen.