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Lohr Christian · Nationalrat · 2019-06-05

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Mit der Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts sind wir heute auf der Schlussgeraden. Sie können sich erinnern: Wir haben das Geschäft in diesem Rat am 14. März 2019 eingehend beraten und dann dem Ständerat vier Differenzen zur Weiterbearbeitung überlassen. Der Ständerat hat sich an seiner Sitzung vom 3. Juni, am Montag dieser Woche, auch mit dem Geschäft auseinandergesetzt und drei Differenzen bereits wieder bereinigt, sodass noch eine Differenz übrig bleibt, über die wir jetzt zu befinden haben. Es geht um Artikel 21 Absatz 5.

Die Idee bzw. der Beschluss unseres Rates war ja Folgendes: Wenn sich Leute durch ihr Verschulden in einem Straf- oder Massnahmenvollzug befinden, sollen sie keine Leistungen der IV erhalten können. Wir sind an einer Sitzung der SGK-NR heute Morgen durch das Bundesamt für Sozialversicherungen noch vertiefter informiert und darauf hingewiesen worden, dass man bei diesem Punkt eben schon eine Sache besonders berücksichtigen muss: Im Rahmen des Straf- und Massnahmenvollzugs wird nicht immer verhindert, dass Leute arbeiten können; denn es gibt auch die Halbgefangenschaft, es gibt Massnahmen, die auch während des Vollzugs ausdrücklich nicht verunmöglichen, dass gearbeitet werden kann. Daher ist es folgerichtig und konsequent, dass gerade auch Menschen mit Behinderungen in dieser Situation Leistungen der IV beziehen können sollen.

Wir sind uns heute Morgen an der Kommissionssitzung einig gewesen, dass wir in diesem Punkt dem Ständerat folgen wollen, und zwar ist dieser Beschluss einstimmig zustande gekommen. Wir empfehlen deshalb auch, dass man ihn jetzt so belässt.

Wir sind jetzt mit dem Geschäft praktisch am Ende, und ich möchte noch einmal festhalten: Die Idee und ein wichtiges Votum für dieses Geschäft war ja, dass man faire, klare und korrekte Rahmenbedingungen auch in diesem Gesetz schaffen wollte.